noch 3 Tage Nationale Ausschreibung

Neubau einer Trinkwasserversorgungsleitung von Jessen nach Rehain

Angebotsfrist
07.10.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen"
Ort
Jessen (Elster), Sachsen-Anhalt
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Veröffentlicht
24.09.2026

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Leistungsbeschreibung

TW-VERLEGUNG IN GESCHLOSSENER BAUWEISE:

Verlegung der Rohrleitungen mit Schutzmantel PE 100-RC 125 x 11,4 bzw. 110 x 10,0 SDR 11 (TW-Versorgungsleitungen) und PE 100-RC 40 x 3,7 bzw. PE 100-RC 32 x 3,0 SDR 11 (TW-Hausanschlüsse) in geschlossener Bauweise mit Start-/ Zielgruben einschließlich der Unterquerung der Fahrbahnen der L37 und Dorfstraße Rehain sowie der Verlegung in der Fahrbahn der Alten Wittenberger Straße in Jessen

TW-VERLEGUNG IN OFFENER BAUWEISE:

Verlegung der Rohrleitungen mit Schutzmantel PE 100-RC 125 x 11,4 bzw. 110 x 10,0 und 63 x 6,8 SDR 11 (TW-Versorgungsleitungen) und PE 100-RC 40 x 3,7 bzw. 32 x 3,0 SDR 11 (TW-Hausanschlüsse) in offener Bauweise im Bereich der Baugruben bei Armaturen und TW-Knotenpunkte, Start- und Zielgruben sowie Suchschachtungen für die Unterquerung kreuzender Leitungen und Gräben bis in eine Tiefe von ca. 2,00 m mit temporärer Wasserhaltung

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Bezug zum Formblatt: in Vergabeunterlagen enthalten Nachweise zur Fachkunde: Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen (jeweils in den Vergabeunterlagen enthalten): * die Eigenerklärung zur Eignung, Formular 124 bzw. Präqualifizierungsnachweis * Eigenerklärung zum Nachweis von Nachunternehmern/Verleihern (§ 14 Abs. 2 und 4 des TVergG LSA) * Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und …

Branchen

Heizung, Lüftung, Sanitär & Klima in Sachsen-AnhaltIT-Hardware, Telekommunikation & Medientechnik in Sachsen-AnhaltEnergie, Strom, Brennstoffe & Wasser in Sachsen-Anhalt

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 83e9f75a-c7e4-455d-8918-ddd26336b18b-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.