Karl-Rehbein-Schule Dep II, Abbruch Haus des Handwerks und Erweiterung Karl-Rehbein-Schule, Zimmerer und Dacheindeckung
- Angebotsfrist
- 06.10.2026, 11:00 Uhr
- Auftraggeber
- Hanau Immobilien- und Baumangement, Eigenbetrieb der Stadt Hanau
- Ort
- Hanau, Hessen
- Laufzeit
- 23.11.2026 – 12.03.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 29.08.2026
Leistungsbeschreibung
Die Karl-Rehbein-Schule nutzt bereits seit mehreren Jahren
Räume der Pestalozzischule als Zweigstelle. Um Platz für
die zukünftige Erweiterung der Grundschule zu schaffen,
soll für die Oberstufe der Karl-Rehbein-Schule ein neues Gebäude
auf einer Teilfläche des Fronhof-Areals errichtet werden.
Das Bürogebäude "Haus des Handwerks" wurde im Zuge der
geplanten Erweiterung der Karl-Rehbein-Schule vollständig
zurückgebaut, um den Neubau zu realisieren.
Leistungsumfang Holzbau- / Zimmermanns- und
Dachdeckungsarbeiten - Steildach
- Aufstellung Dachstuhl;
- Verschalung;
- Abdichtung;
- Dämmarbeiten Dachstuhl Sparrendach;
- Einbau großformatiger Dachflächenfenster;
- Eindeckung mit Naturschiefer;
- Dachklempner und Entwässerungsarbeiten.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Der Bewerber hat mit der Angebotsabage mindestens drei Referenzen über vergleichbare Projekte einzureichen. Für jede Referenz sind die vollständigen Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers bzw. Ansprechpartner, einschließlich Anschrift und Telefonnummer, anzugeben. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich Art und Größenordnung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
- Mit dem Angebot ist eine Angabe zur Unternehmensgröße einzureichen. Hierbei ist die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten eigenen Mitarbeiter anzugeben.
- Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung a5a66dff-97ce-48bd-b8c3-92783bc7e774-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.