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EU-weite Ausschreibung
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sanitärbedarfen
- Angebotsfrist
- 16.10.2026, 10:30 Uhr
- Auftraggeber
- F&W Fördern & Wohnen AöR
- Ort
- Hamburg, Hamburg
- Laufzeit
- 1 Jahr
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
Leistungsbeschreibung
Bei den Auftraggeberinnen besteht ein Bedarf an dem Kauf und der Lieferung von Sanitärbedarfen. Ausgeschrieben werden die Leistungen in zwei Losen. Los 1 betrifft die Lieferung von Sanitärbedarfen für das Handwerkerteam von F&W. Los 2 betrifft die Lieferung von Sanitärbedarfen für die Hamburger Friedhöfe.
Lose (2)
- F&W
- Hamburger Friedhöfe
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und …
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. EUR für Personenschäden; 1 Mio. EUR für Sach-(inkl. Umwelt-)schäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)).
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden.
- 1) Angabe der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bieters, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Lieferungen betreffen, über die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Artikeln entsprechen. Das Angebotsformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung bbbf08ae-233d-4ea1-9219-83f1e7a0941f-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.