noch 16 Tage EU-weite Ausschreibung

Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen des Wasserverband Weddel- Lehre in Niedersachsen.

Angebotsfrist
20.10.2026, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Wasserverband Weddel-Lehre
Ort
Cremlingen, Niedersachsen
Laufzeit
01.01.2027 – 01.01.2029
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
18.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Weddel-Lehre in Niedersachsen.

Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen.

Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum umfasst damit zwei Lieferjahre.

Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 2 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt:

• für das Lieferjahr 2027: ca. 1.558.512 kWh/a

• für das Lieferjahr 2028: ca. 1.558.512 kWh/a

Soweit für einzelne Abnahmestellen ein vom allgemeinen Lieferzeitraum abweichender Lieferbeginn vorgesehen ist, ergibt sich dieser aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen.

Zu den näheren Einzelheiten der Belieferung, insbesondere zu den einzelnen Abnahmestellen, Referenzmengen und technischen Zuordnungen, wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen verwiesen.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Bietererklärung vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. In der Bietererklärung sind insbesondere Angaben zum Unternehmen, zu einer Ansprechperson und deren Vertretung sowie zu Referenzen und zur Leistungsfähigkeit des Bieters zu machen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen …

Branchen

Energie, Strom, Brennstoffe & Wasser in Niedersachsen

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung b4125813-65bf-4ff9-9661-2cf32ae6550e-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.