Frist abgelaufen
Wandsbeker Wochenmarkt
- Teilnahmefrist
- 17.04.26, 23:59 Uhr
- Auftraggeber
- Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek
- Ort
- Hamburg, Hamburg
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- Laufzeit
- 26.08.2026 – 30.11.2028
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Leistungsbeschreibung
Das ca. 12.000m² große Plangebiet befindet sich unweit des Geschäfts- und Verkehrsknotenpunktes Wandsbek-Markt.
Das zu überplanende Gelände schließt nördlich an das Einkaufszentrums Quarree Wandsbek an. Es ist von vier Seiten von Straßen umgeben, die Teils die Erschließungsfunktion des Einkaufszentrums übernehmen und die Erreichbarkeit der Parkhäuser sicherstellen. Die Marktfläche verfügt über keinen direkten ÖPNV-Anschluss und ist fußläufig ca. 250m vom Verkehrsknotenpunkt Wandsbek Markt entfernt. Dabei muss zunächst das Einkaufszentrum durchquert werden.
Die südliche Straße Quarree, welche zwischen dem Markt und dem Einkaufszentrum verläuft, soll im Zuge der Planung aufgehoben werden. Hierfür ist ein kleines Verkehrskonzept zu erstellen, welches die Verlagerung des Ziel- und Durchgangsverkehrs aufzeigt und untersucht, die durch die Aufhebung der Straßenverbindung entstehen. Dabei muss das Gebiet zwischen Brauhausstraße, Königsreihe, Wandsbeker Allee und Wandsbeker Marktstraße betrachtet werden. Die anderen angrenzenden Straßen sollen nicht baulich verändert werden. Der Höhenunterschied an der Südseite des Platzes ist planerisch zu berücksichtigen. Gewünscht ist eine bessere Anbindung der Markfläche an das Einkaufszentrum. Die jetzt vorherrschende optische Trennung soll verringert werden.
Die vorhandenen Bäume im Planungsgebiet sind grundsätzlich zu erhalten. Die Umrahmung der Platzfläche durch die Bestandsbäume soll erhalten bleiben, ebenso Bäume auf der Platzfläche selber. Der Entfall einzelner Bäume kann erfolgen, sofern die technischen oder gestalterischen Vorteile dafür in einer Gesamtabwägung überwiegen. Die 7 Stieleichen direkt unmittelbar vor dem Einkaufscenter können entfallen. Die durch den Entfall der Stileichen und Fahrbahn neu zu überplanende Fläche kann mit überplant werden. Zu beachten ist die Freihaltung einer 3,5 m breiten Fahrgasse für Rettungsfahrzeuge. Diese muss nicht baulich getrennt, aber frei von baulichen Hindernissen sein.
Bei der Gestaltung des Platzes ist eine Steigerung der Aufenthaltsqualität gleichermaßen zu berücksichtigen wie die Aufrechterhaltung der Funktionalität für den Markbetrieb. Der Besatz an Marktbeschickern variiert nach Wochentagen. Es ist mit 70 Marktständen am Samstag und rund 10-35 Marktständen von Mo-Fr zu rechnen. Genauerer Abmessungen zu den Ständen sind der beigefügten Tabelle Anlage 5 zu entnehmen. Entwurfsanforderung ist es daher eine multifunktionale Nutzung der verbleibenden Flächen bei geringer Besetzung. Die Aufstellung der Markstände ist grundsätzlich frei wählbar, jedoch sind angebotsspezifische Abhängigkeiten und auch Aufstellflächen für Zugfahrzeuge zu berücksichtigen. Auch Flächen für die Fahrzeuge der Marktbeschicker sind zu berücksichtigen. Nach Austausch mit den Marktmeistern, ist bei voller Belegung durch die Beschicker mit einem Flächenbedarf von ca. 2/3 der Gesamtfläche zu rechnen. Somit verbleibt ca. 1/3 der Gesamtfläche für andere Nutzungen oder Gestaltungsmöglichkeiten. Die Fläche soll zukünftig multifunktional nutzbar und gestalterisch ansprechend sein.
Markierungen für das Aufstellen der Stände und andere Kennzeichnungen sollen nicht mittels Nägeln erfolgen. Ebenso ist eine hohe Rutschfestigkeit im Allgemeinen sicherzustellen. Die Strom- und Wasserversorgung soll unterirdisch erfolgen und über Unterflurbodeneinbauten an die Stände anschließen. Ein Teil der Fläche, welche nicht für den Marktbetrieb genutzt wird, muss so gelegen sein, dass bei winterlicher Witterung der geräumte Schnee dort gesammelt werden kann.
Es sollten mindestens 3 Zufahren geplant werden, über die mit einem Bemessungsfahrzeug (Sattelzug) auf die Marktfläche gefahren werden kann. Hierbei sind die bestehenden Zufahrten aufgrund des ansonsten erforderlichen Baumentfalls als Zugang vorzuziehen. Abweichende Zufahrten müssen gestalterisch oder technisch begründet sein.
Fußläufig soll sich die Platzfläche nach Süden öffnen und eine stärkere Integration mit dem angrenzenden …
Eignungsanforderungen
- Eigenerklärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Eigenerklärung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Eigenerklärung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung: Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Eigenerklärung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.