L005, Nord-Ost-Tangente Bitburg: Anlage von zwei KVP's
- Angebotsfrist
- 14.10.2026, 10:30 Uhr
- Auftraggeber
- LBM Gerolstein
- Ort
- KVP Einmündung L 5 / B 51 sowie KVP B257 / L5 neu, Rheinland-Pfalz
- Laufzeit
- 01.02.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau zweier Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung L 5 / B 51 / Rittersdorferstraße sowie an der B 257 / L 5 neu / Leuchensang einschließlich der erforderlichen Straßen- und Nebenanlagen. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten unter teilweiser Vollsperrung durchgeführt.
Die wesentlichen Leistungen umfassen:
- Einrichtung, Unterhaltung und Rückbau der Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung
- Baufeldfreimachung einschließlich Rodungs- und Fällarbeiten
- Umfangreiche Erdarbeiten mit Oberbodenabtrag, Bodenabtrag und -einbau sowie Herstellung des Erdkörpers
- Rückbau und Entsorgung vorhandener Asphaltbefestigungen, pechhaltiger Befestigungen und ungebundener Tragschichten
- Herstellung der Frostschutzschichten und des Straßenoberbaus
- Neubau der Straßenentwässerung einschließlich Rohrleitungen, Schächten, Straßenabläufen, Sickerleitungen, Mulden und Wasserbaupflaster
- Herstellung der Kreisverkehrsplätze mit monolithischen Betonbordanlagen, Fahrbahnteilern und Rinnenanlagen
- Einbau der Asphalttrags-, Binder- und Deckschichten einschließlich farbigem Prägeasphalt
- Herstellung der Bankette sowie Einbau von Pflanzsubstrat in Mittelinsel und Fahrbahnteilern
- Ausführung der Fahrbahnmarkierung einschließlich Sperrflächenmarkierung
- Durchführung aller erforderlichen Neben- und Abschlussarbeiten einschließlich Oberbodenandeckung, Begrünung und Wiederherstellung der Nebenflächen.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- 107 HVA B-StB Vorlage Eigenerklärung Eignung 03-23 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 31bcf3c6-79a4-45a9-aa0f-85272b5cd7c5-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.