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EU-weite Ausschreibung
Lieferleistung: IT-Hardware-Komponenten für Videokonferenzsysteme in Besprechungsräumen - Vergabe-Nummer: 2370/26
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 10:30 Uhr
- Auftraggeber
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Ort
- Berlin, Berlin
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Geschätzter Auftragswert
- 467.000 €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von IT-Hardware-Komponenten für Videokonferenzsysteme für Besprechungsräume mit verschiedenen Raumgrößen (klein, mittel, groß) an den Standorten des BBR in Berlin, Bonn und Cottbus
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen …
- Eignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß …
- Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung ab0704b0-8df4-4eec-a8f3-73c54a62be65-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.