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EU-weite Ausschreibung
Beschaffung LC-Triple-Quadrupol-Massenspektrometer
- Angebotsfrist
- 20.11.2026, 07:30 Uhr
- Auftraggeber
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
- Ort
- Neumünster, Schleswig-Holstein
- Laufzeit
- 22.12.2026 – 16.03.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
Leistungsbeschreibung
Lieferung LC-Triple-Quadrupol-Massenspektrometer
Eignungsanforderungen (Auszug)
- 5. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Lieferung eines LC-Triple-Quadrupol-Massenspektrometers), jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025), nach Jahren aufgegliedert.
- 6. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Dabei ist auch der Auftragsanteil anzugeben, für den die Erteilung eines Unterauftragsbeabsichtigt wird. 7. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
- 8. Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
- 9. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
- 10. Referenzen: Erklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2023-2025) erbrachten vergleichbaren Leistungen (Lieferung eines LC-Triple-Quadrupol-Massenspektrometers) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 6b6fc82c-5fcf-4fcf-8d83-ec4fe3bbd461-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.