Frist abgelaufen

Catering in der Landesunterkunft Boostedt

Angebotsfrist
27.04.26, 07:30 Uhr
Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Ort
Boostedt, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht
26.03.2026
Laufzeit
01.08.2026 – 31.07.2027
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) in 24539 Neumünster, Haart 148, betreibt mehrere Landesunterkünfte (LUK) für Asylsuchende unter anderem auch eine in Boostedt.

Gesucht wird ein zuverlässiger, branchenerfahrener Leistungserbringer, der ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, preiswerten und schmackhaften, der jeweiligen Marktlage und den besonderen Belangen insbesondere der unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Herkunftsländer der Bewohnenden angepassten, Speisen und Getränke an Bewohnende der LUK richten kann. Es wird erwartet, dass flexibel auf die schwankenden Belegungszahlen reagiert wird. Es wird erwartet, dass der Leistungserbringer auf die Ernährungsgewohnheiten der Bewohnenden eingeht.

Eignungsanforderungen

  • 7. Eigenerklärung über eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend Punkt 8 der Besonderen Vertragsbedingungen aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor
  • 8. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2022 bis 2025) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Vollverpflegung einer Gemeinschaftsunterkunft verfügen mit einer Belegung von mind. 600 Personen. Die Vertragsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen oder betragen haben; der Vertragszeitraum muss mindestens teilweise im …
  • 9. Eigenerklärung des Bieters darüber, dass der Koch / die Köchin eine Ausbildung zum Koch / Köchin haben, die Zusatzqualifikation zum „diätisch geschulten Koch / Köchin“ und mind. 5 Jahre Berufserfahrung aufweisen. Hiervon muss der Koch / die Köchin mind. 3 Jahre Erfahrung im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung haben.
  • 10. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. 10a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
  • 11. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.