Frist abgelaufen
Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"
- Teilnahmefrist
- 09.07.26, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Gemeinde Ahrensbök
- Ort
- Ahrensbök, Schleswig-Holstein
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Geschätzter Auftragswert
- 269.000 €
- Laufzeit
- 15 Jahre
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Leistungsbeschreibung
Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Ahrensbök.
Eignungsanforderungen
- Eignungskriterium EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften …
- Eignungskriterium EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eignungsnachweis BA2: Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit …
- Eignungskriterium EK-III. Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung: Der Bewerber muss auch insoweit zur Berufsausübung befähigt sein, dass er die in § 158 BauGB geregelten Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger erfüllt. Die Voraussetzungen nach § 158 Nr. 2 BauGB werden dabei zusätzlich auch im Rahmen der Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen …
- Eignungskriterium EK-IV: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils …
- Eignungskriterium EK-V: Hinreichende finanzielle Stabilität. Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften) Jahresabschlüssen ersichtlichen Angaben zur Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage beurteilt. …
- Eignungskriterium EK-VI: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine auch im Sinne von § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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