Frist abgelaufen

Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren Neugestaltung der grenzübergreifenden Freizeitanlage Rannasee in Wegscheid - Neukonzeption zur Förderung von Tourismus und Naherholung (BA 0200320

Teilnahmefrist
03.08.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Landkreis Passau
Ort
Passau, Bayern
Veröffentlicht
04.07.2026
Verfahren
Nicht offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Passau beabsichtigt gemeinsam mit der Gemeinde Neustift im Mühlkreis die Freizeitanlagen am Rannasee, die vor über 40 Jahren als Freizeit- und Naherholungsgebiet geschaffen wurde und als touristischer Anziehungspunkt in der bayerisch-österreichischen Grenzregion wirkt, neu zu gestalten.

Durch eine Restrukturierung der Freizeit- und Erholungsflächen mit einer ansprechenden Gestaltung der Uferbereiche sollen identitätsstiftende Aufenthaltsbereiche für die Freizeitanlagen des größten Badesees des Bayerischen Waldes geschaffen werden. Es sollen Angebote für nachhaltigen Tourismus bei einer Verbesserung der bestehenden Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität um den See hergestellt werden, darunter insbesondere ein neues Gastronomiegebäude für die Anlage am Seeufer.

Die Maßnahme wird durch das Programm INTERREG VI - A Bayern-Österreich 2021-2027 der Europäischen Union gefördert.

Eignungsanforderungen

  • Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in oder Stadtplaner/-in befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als …
  • Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für die Gebäudeplanung sowie die städtebauliche Planung mit den Deckungssummen von mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und über 500.000 Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die …
  • VERHANDLUNGSVERFAHREN Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 ab 01.01.2014, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.