Frist abgelaufen
FE 07.0335/2026/BGB - Nachweisverfahren oberflächenaktiver Zusätze im Bitumen (NoaZuBi), Z2d-FE 07.0335/2026/BGB
- Angebotsfrist
- 16.07.26, 06:00 Uhr
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
- Ort
- Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
Leistungsbeschreibung
Die neuen Regelungen des Arbeitsschutzes bzgl. Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung von Asphalt erfordern umfangreiche Entwicklungen der Asphaltbauweise. Zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes können u. a. oberflächenaktive Zusätze Anwendung finden. Diese Zusätze können entweder im gebrauchsfertigen Bitumen enthalten sein oder am Asphaltmischwerk direkt in den Produktionsprozess eingebunden werden. Dabei ist die Erwartungshaltung, dass die Zugabemengen sehr gering ausfallen und damit für zukünftige Rückgewinnung des Asphalts/Bindemittels keine Probleme zu erwarten sind. Jedoch gilt es zu beachten, dass im zunehmenden Maße auch Multimodifikationen zum Einsatz kommen und die Verträglichkeit im Gesamtsystem gewährleistet sein muss. Für den Einbau und die anforderungsgerechte Verdichtung temperaturabgesenkter Asphalte kann die Präsenz der Zusätze maßgebend für den Erfolg der Bauleistung sein. Da oberflächenaktive Zusätze aufgrund der geringen Zugabemengen die Rheologie des Bitumens im Regelfall nicht wesentlich verändern, ist weder ein qualitativer noch quantitativer Nachweis ihrer Anwesenheit über konventionelle oder rheologische Bitumenprüfverfahren möglich. Das FE Vorhaben soll einen wissenschaftlich fundierten, methodisch belastbaren Beitrag leisten, um analytische Methoden zu ermitteln, erproben und entwickeln, mit denen es möglich ist qualitativ und quantitativ oberflächenaktive Additive in Bindemitteln und gebrauchsfertigen Bitumen nachzuweisen. Der Nutzen des FE-Vorhabens umfasst insbesondere die Möglichkeit Qualitätssicherung in laufenden und durchgeführten Baumaßnahmen zu garantieren, in dem transparent die diversen Additive erfasst werden insbesondere im Hinblick auf einen zukünftigen Recyclingprozess.
Eignungsanforderungen
- "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht: - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.