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EU-weite Ausschreibung
EU-weite Ausschreibung der Erfassung und Verwertung von Altpapier (PPK) für den Landkreis Heilbronn
- Angebotsfrist
- 20.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landratsamt Heilbronn Abfallwirtschaftsbetrieb
- Ort
- Heilbronn, Baden-Württemberg
- Laufzeit
- 01.07.2027 – 30.06.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001 und LOT-0002) aufgeführten Einzelleistungen.
Lose (2)
- Los 1: Sammlung und Verwertung von PPK über Recyclinghöfe (Nord)
- Los 2: Sammlung und Verwertung von PPK über Recyclinghöfe (Süd)
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behälter- oder containergestützte Sammlung/Erfassung von mindestens 2.000 Mg/a Restabfall, Bioabfall, Grüngut, PPK, Altholz oder Sperrmüll (Holsystem oder Abholung von Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen). Die Referenz ist für die Jahre 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen …
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von mindestens 2.000 Mg/a Altpapier/PPK. Die Referenz ist für mindestens zwei Kalenderjahre in den Jahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der jeweiligen Umschlaganlage für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Umschlagstelle ist, kann der entsprechende Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom …
- Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaften im Auftragsfall bestätigt wird.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung a09e6424-f18d-4d8c-be30-4912881272ac-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.