Frist abgelaufen
Umgestaltung der Nebenflächen der Reeperbahn zwischen Holstenstraße und Davidstraße
- Teilnahmefrist
- 28.04.26, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
- Ort
- Hamburg, Hamburg
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- Geschätzter Auftragswert
- 805.864,16 €
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Leistungsbeschreibung
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beabsichtigt die Umgestaltung der Nebenflächen der Reeperbahn im Abschnitt zwischen Holstenstraße und Davidstraße. Ziel ist ein harmonischer Lückenschluss zu dem bereits 2006 im Bereich Spielbudenplatz erneuerten, östlichen Teil der Reeperbahn.
Das Bauvolumen wird auf ca. 8,1 Mio. € brutto geschätzt.
Das Projekt umfasst die Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 LPH 1-3, 5, 6 (tlw. anteilig) sowie Besondere Leistungen für die Nebenflächen und Nebenfahrbahnen der Reeperbahn zwischen Holstenstraße und Davidstraße. Die Leistungen der Freianlagenplanung beinhalten insbesondere die Umgestaltung und Neuordnung der Nebenfahrbahnen.
Besondere Leistungen sind die Unterlagenerstellung für die Sachverständigenbeauftragung, 3D-Visualisierungen, fachliche Unterstützung bei der Auswahl von Pflanzen und Bäumen.
Desweiteren umfasst das Projekt die Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021 LPH 1-3, 5, 6 (tlw. anteilig) sowie Besondere Leistungen für die Fahrbahn und Nebenfahrbahnen der Reeperbahn zwischen Holstenstraße und Davidstraße mit geringerem Umplanungsaufwand aufgrund eines bereits verstetigten Verkehrsversuchs zum Planungsbeginn.
Besondere Leistungen sind die Leitungstrassenkoordination, Berücksichtigung von ruhendem Verkehr, Liefer- und Ladevorgängen, Erschließungen und Abwicklungen von Taxiverkehren, Planung von Schutzvorrichtungen gegen Überfahrtaten, Bauphasenpläne, Koordinationsaufgaben, Verkehrsführungsplanung für die Bauzeit.
Weitere von den Leistungsbildern unabhängige Besondere Leistungen sind die Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien, Öffentlichkeitsarbeit, Planung von Elementen des Themenfeldes Blue-Green-Streets, Koordination mit anderen Projekten, Nutzung des virtuellen Projektraums.
Die Freiraumplanung muss in engster Abstimmung mit der Verkehrsplanung erfolgen. Neben der verkehrsplanerischen Leistung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema der Entwässerung verpflichtend.
Die Beauftragung der genannten Planungsleistungen soll in zwei Stufen erfolgen:
Stufe 1: LPH 1-3 sowie Besondere Leistungen
Stufe 2: LPH 5-6 sowie Besondere Leistungen
Es ist vorgesehen, zunächst nur die Leistungen der o.g. Stufe 1 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung unter Beachtung der o.g. Kriterien die weitere Stufe 2 zu übertragen. Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt schriftlich mit einem entsprechenden Stufenvertrag. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.
Eignungsanforderungen
- Es ist der Vordruck "1.1. - Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Darin enthalten ist die Abfrage von: A) § 44 (1) VgV Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; B) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) und (4) GWB und C) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß§ 124 (1) GWB.
- § 45 (4) Nr. 4 VGV: Erklärung über den kumulativen Gesamtumsatz des Unternehmens für vergleichbare Leistungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils vom 01.01. bis 31.12 (2022, 2023, 2024). Im Leistungsbild Freianlagenplanung sind kumulativ mindestens 600.000 € brutto (ca. 505.000 € netto) erforderlich. Im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung sind kumulativ …
- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, der nicht älter als 12 Monate sein darf und über folgende Deckungssummen verfügt: • Personenschäden 1.500.000,00 € • Sonstige Schäden 1.000.000,00 € Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. D. h. die Versicherung muss …
- VgV § 46 (3) Nr. 8 Beschäftigtenanzahl: Angabe der Beschäftigtenanzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: 1 Projektleitung (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/ Master) für das Leistungsbild Freianlagenplanung, 1 stellv. Projektleitung (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/ Master) im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung, 3 Ingenieur:in (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master) im Leistungsbild …
- VgV § 46 (3) Nr. 1: Referenzprojekte Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI 2021 Die Referenzen sind im Vordruck „1.1 - Eigenerklärung zur Eignung“ zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks „1.2.1 – Referenzblatt Freianlagenplanung“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem ist je Referenzprojekt eine Beschreibung der ausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes in Wort und Bild …
- VgV § 46 (3) Nr. 1: Referenzprojekte Verkehrsanlagenplanung gemäß § 47 HOAI 2021: Die Referenzen sind im Vordruck „1.1 - Eigenerklärung zur Eignung“ zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks „1.2.2 – Referenzblatt Verkehrsanlagenplanung“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem ist je Referenzprojekt eine Beschreibung der ausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes in Wort und …
Zuschlag / Ergebnis
Los LOT-0001: Zuschlag erteilt (Gewinnername nicht veröffentlicht) für 741.839,63 € · 26.08.2026.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.