Frist abgelaufen
SBH VgV PW 030-26 AO - Neubau Schuldoppelstandort Marckmannstraße 60/61 in Kombination mit bildungsnahem Wohnungsbau in Hamburg -Rothenburgsort - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
- Teilnahmefrist
- 27.03.26, 14:00 Uhr
- Auftraggeber
- SBH | Schulbau Hamburg
- Ort
- Hamburg, Hamburg
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
Leistungsbeschreibung
Neubau Schuldoppelstandort Marckmannstraße 60/61 in Kombination mit bildungsnahem Wohnungsbau in Hamburg -Rothenburgsort - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Beschreibung: Nichtoffener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem VgV-Verhandlungsverfahren
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH | Schulbau Hamburg von der BSFB (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung) mit dem Neubau eines Schuldoppelstandortes mit integriertem bildungsnahem Wohnungsbau am Standort Marckmannstraße 60-61 in Hamburg-Rothenburgsort beauftragt. Umzusetzen sind:
Neubau Fritz-Köhne-Grundschule: 5.338 m2 NRF 25 Klassen mit Mensa und Gemeinschaftsflächen, zzgl. 1.320 m2 NRF wettkampffähige Zweifeldsporthalle und 280 m2 NRF Bewegungsraum; Neubau Sonderschule Marckmannstraße: 4.860 m2 NRF, 18 Klassen zzgl. 640 m2 NRF Einfeldsporthalle und 220 m2 NRF Therapiebad sowie ca. 3.900 m2 BGF bildungsnahes Wohnen; Neubau „Bildungshaus“: 910 m2 NRF Kita mit 130 Plätzen, Elternschule mit 440 m2 NRF sowie ca. 3.300 m2 BGF bildungsnahes Wohnen; Ergänzend zu den integrierten Wohnungsbauanteilen sollen ca. 8.700 m2 BGF weiterer Wohnungsbau am südlichen Grundstücksrand entstehen. Entstehen soll ein lebendiges Schulquartier, das für Inklusion steht und prototypisch zeigt, wie zusätzlich neuer Wohnungsbau wirtschaftlich auf städtischen Schulgrundstücken realisiert werden kann. Takt- und Impulsgeber – sowohl terminlich als auch funktional/baulich – bleiben die Schulen. Sie werden künftig räumlich und programmatisch miteinander vernetzt. Die Schulgrundstücke Marckmannstraße 60/61 umfassen eine Fläche von ca. 28.300 m2. Sie liegen im Stadtteil Rothenburgsort und werden von den Hauptverkehrsstraßen Billhorner Deich und Billhorner Röhrendamm sowie angrenzenden Wohn- und Gemeindebauten eingefasst. Ein Raum- und Funktionsprogramm für die Schulen wurde im Rahmen einer Phase Null erarbeitet. Im Jahr 2025 wurde eine städtebauliche Voruntersuchung durch die Hamburger Büros coido architects in Zusammenarbeit mit Bruun & Möllers Landschaftsarchitekten und begleitend in enger Abstimmung mit der BSW, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, der BSFB und der SBH erarbeitet. Diese bildet nun den städtebaulichen Rahmen für den Wettbewerb.
Die ermittelten Baukosten für die Kostengruppen 300 und 400 gem. DIN 276 betragen insgesamt ca. 62,86 Mio. Euro netto / ca. 74,81 Mio. brutto.
Die Baumaßnahmen sollen gestaffelt ab Frühling 2027 bis Sommer 2029 (Sonderschule) und 2030 (Grundschule) durchgeführt und an den Nutzer übergeben werden. Die Interimsstandorte für die Schulen liegen außerhalb der Schulgrundstücke. Nun lobt SBH | Schulbau Hamburg einen einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerb aus. Die mit der städtebaulichen Voruntersuchung beauftragten Büros sind von der Teilnahme am Planungswettbewerb ausgeschlossen. Davon unberührt ist eine Mitwirkung im Preisgericht. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Hamburgischen Architektenkammer unter der Nummer NO-02-26-HRW registriert. Die operative Umsetzung wird durch das büro luchterhandt & partner, Hamburg unterstützt.
Eignungsanforderungen
- Bewerber der Kategorie „Büros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“: 2A1: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der …
- Bewerber der Kategorien „Kleines Büro“ und „Junges Büro“ 2A1: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,2 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung …
- Bewerber der Kategorie „Büros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“: 2E: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl: Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 9 festangestellte Architekten …
- Bewerber der Kategorie „Kleines Büro“: 2G: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl: Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI dürfen max. 5 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. …
- Bewerber der Kategorie „Büros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“, „Kleines Büro“ und „Junges Büro“: 1A Nachweis über die Eintragung im Handelsregister oder Äquivalent nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Ein Handelsregisterauszug oder Äquivalent (z.B. Partnerschaftsregister), gültig und nicht älter als 12 Monate oder entsprechende Angaben zum Unternehmen im Bieterbogen liegt als Anlage …
- Bewerber der Kategorie „Junges Büro“: 2I Angaben zur Bürogründung: Nachweis, dass die Bürogründung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt. Ein Nachweis (nicht älter als 12 Monate), dass die Bürogründung nicht älter als 5 Jahre zurückliegt (Stichtag 01.01.2021) ist einzureichen. Für Gesellschaften/Partnerschaften sind entsprechende Nachweise oder Äquivalente nach Maßgabe der jeweiligen …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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