Frist abgelaufen

Arbeitnehmerüberlassung Applikationsadministrator

Angebotsfrist
31.08.26, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD
Ort
Karlsruhe, Baden-Württemberg
Veröffentlicht
26.07.2026
Geschätzter Auftragswert
1.105.020 €
Laufzeit
18 Monate
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz.

KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen Endtermin.

Das TestCenter KONSENS (TCK) ist das zentrale Quality-Gate im Release-Management-Prozess in KONSENS und befindet sich seit seiner Gründung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - an den Dienstorten Stuttgart und Karlsruhe. Die vom TCK durchgeführten Tests geben Auskunft darüber, ob eine Anwendung die qualitativen Voraussetzungen zum Betrieb in KONSENS erfüllt. Dazu betreibt das TCK eigene Testumgebungen und baut weitere Testumgebungen auf.

Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt im Betrieb der KONSENS eigenen Applikationen für die Testumgebungen des TCK externes Personal. Für die anstehenden Aufgaben werden drei externe Personen benötigt.

Lose (3)

  1. TCK-Applikationsadministration Los 1

    Arbeitnehmerüberlassung eines Applikationsadministrator Geschätzte Abnahmemenge: 2631 Stunden Verlängerungen: Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag um weitere 18 Monate zu verlängern.

  2. TCK-Applikationsadministration Los 2

    Arbeitnehmerüberlassung eines Applikationsadministrator Geschätzte Abnahmemenge: 2631 Stunden Verlängerungen: Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag um weitere 18 Monate zu verlängern.

  3. TCK-Applikationsadministration Los 3

    Arbeitnehmerüberlassung eines Applikationsadministrator Geschätzte Abnahmemenge: 2631 Stunden Verlängerungen: Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag um weitere 18 Monate zu verlängern.

Eignungsanforderungen

  • Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): aktuelle Bescheinigung in Steuersachen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Bescheinigung(en) der Krankenkasse(n) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse(n) über die lückenlose Beitragsentrichtung.Die Bescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
  • Bescheinigung Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): aktuelle Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die lückenlose Beitragsentrichtung. Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): unbefristete/mindestens für die Laufzeit des Vertrags gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt von einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
  • Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung im Handelsregister
  • Nachweis Bank oder Versicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Bankbestätigung als Dritterklärung oder alternativ Vorlage eines Nachweises einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.