Frist abgelaufen

26-0253 Klimaresiliente Neugestaltung der Bahnhofspassage - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI

Teilnahmefrist
25.08.26, 10:15 Uhr
Auftraggeber
Stadt Wolfsburg
Ort
Wolfsburg, Niedersachsen
Veröffentlicht
23.07.2026
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Leistungsbeschreibung

Im Kontext der städtebaulichen Neugestaltung des Nordkopfquartiers in der Wolfsburger Stadtmitte ist der Bereich der Bahnhofspassage, als wichtige Verbindungsachse zwischen Innenstadt und Hauptbahnhof planerisch neu zu interpretieren. Der Planbereich hat eine Größe von rd. 9.800 m², ein Kartenausschnitt ist als Anhang beigefügt. Es ist aus freiraumplanerischer Sicht notwendig, die wichtige fußläufige und autofreie Wegeachse so zu ertüchtigen, dass sie den Anforderungen an eine sichere, belebte und attraktive Bewegungs- und Aufenthaltszone erfüllt und anschließende Straßen- und Platzsituationen funktional anbindet. Die Entwurfsaufgabe umfasst die Entwicklung eines integrierten Konzeptes, das klimatische Anpassungsstrategien, Regenwassermanagement mit dem Focus auf Schwammstadtprinzipen, urbane Nutzungsanforderungen sowie gestalterische Qualität gleichermaßen berücksichtigt. Auch Aspekte der Denkmalpflege sind vornehmlich im Bereich des Sara-Frenkel-Platzes einzubeziehen. Planungsziel ist es, ein innovatives, gestalterisch hochwertiges und zugleich umsetzbares Konzept für eine klimaresiliente, multifunktionale und identitätsstiftende Fußgängerzone zu entwickeln. Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Planung der öffentlichen Freianlagen (§39 HOAI) einschließlich Wegebau und Entwässerungsanlagen zur Umsetzung des Schwammstadtprinzips.

Eignungsanforderungen

  • Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.
  • Zum Verhandlungsverfahren zugelassen sind Landschaftsarchitekt*innen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in …
  • Mindestumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) über 200.000 EUR netto/Jahr im geforderten Leistungsbild Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
  • Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versicherungsjahr . Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit …
  • Mitarbeitendenanzahl in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) im Leistungsbild Freianlagen. Dazu gehören auch Führungskräfte und freie Mitarbeitende, maßgebend ist das Vollzeitäquivalent. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. MINDESTANFORDERUNG: Eine durchschnittliche Anzahl von zwei Mitarbeitenden im geforderten Leistungsbild (Landschaftsarchitekt*in oder …
  • Referenzprojekte, gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV, mindestens eins und maximal drei zum Nachweis folgender Kriterien: - fertiggestelltes Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Baukosten von mind. 2 Mio EUR und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 8, mind. Honorarzone III - Freianlagenplanung nach dem Schwammstadtprinzip und vom Bewerbenden ausgeführten …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.