Frist abgelaufen

Beschaffung von Stromversorgungs- und Ladeinfrastruktur für Batterieoberleitungsbusse

Teilnahmefrist
24.03.26, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Städtischer Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar
Ort
Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg
Veröffentlicht
22.02.2026
Laufzeit
01.07.2025 – siehe Unterlagen
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Originalunterlagen ↗

Beschaffung von Stromversorgungs- und Ladeinfrastruktur für Batterieoberleitungsbusse

Leistungsbeschreibung

1. Der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen (SVE) beabsichtigt die Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur zur Ladung von Batterieoberleitungsbussen. Hintergrund ist der zuverlässige Betrieb der bestehenden und künftigen Fahrzeugflotte.

2. Die Ladeinfrastruktur ist an zwei Standorten des Auftraggebers zu realisieren:

a) am Hauptbetriebshof in der Heilbronner Straße 70, 73728 Esslingen am Neckar

b) an einem Nebenstandort in der Stettener Straße 135, 73732 Esslingen am Neckar

3. Neben der eigentlichen Ladetechnik umfasst das Vorhaben auch Maßnahmen zur Erweiterung bzw. Anpassung der bestehenden Stromversorgungsinfrastruktur an beiden Standorten. Der Lieferumfang des Auftragnehmers erstreckt sich dabei durchgängig vom jeweiligen Netzanschlusspunkt über die gesamte elektrische Infrastruktur (u. a. Transformations-, Schalt-, Schutz- und Verteiltechnik sowie die erforderliche Verkabelung) bis hin zur Ladetechnik und deren Schnittstelle zur Fahrzeugkontaktierung, sodass die vollständige Funktionskette der Energieübertragung bis zum Fahrzeug herzustellen und betriebsbereit zu übergeben ist.

4. Neben Lieferung und Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie den Ausbau der bestehenden Stromversorgungsinfrastruktur soll ebenfalls als Lieferoption ein mehrjähriger Wartungsvertrag (Vollservicevertrag) angeboten werden.

Eignungsanforderungen

  • Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.