Frist abgelaufen
2026-07_B6_OU_Neustadt_BÜB
- Angebotsfrist
- 16.03.26, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
- Ort
- Nienburg, Niedersachsen
- Veröffentlicht
- 15.02.2026
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Leistungsbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der B 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Für den Ersatzneubau der Brücke über die ICE-Strecke 1740 der Deutschen Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven wird eine Behelfsumfahrung errichtet. Die Behelfsumfahrung wird nördlich der Trasse der B 6 geführt. Die Querung der DB-Strecke 1740 Wunstorf - Bremerhaven erfolgt mit einer Behelfsbrücke, die auf behelfsmäßigen Unterbauten aufgelagert wird. Der Anschluss der Behelfsbrücke an die Bestandstrasse der B 6 erfolgt beidseitig über herzustellende Straßendämme. Direkt neben dem einteiligen Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke (ebenfalls in Spannbetonbauweise als einteiliger Querschnitt ausgeführt), der die südlich der B 6 verlaufenden kommunalen Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich die Widerlagerfundamente mit der B 6 - Brücke. Beide Bauwerke besitzen Stützen, die sehr dicht am Lichtraumprofil der Bahn stehen. Die Gründungen und Fundamente der Stützen befinden sich bereits im Lichtraumprofil der Bahn bzw. unter dem Oberbau des Gleisbettes. Beide Bauwerke (B 6 - Brücke und Nordstraßenbrücke) sind abgängig und müssen erneuert werden. Ab Ende November 2026 erfolgen der Rückbau der Bestandsbrücken im Zuge der B 6 und der Nordstraße über die Bahnstrecke 1740 sowie deren Ersatzneubauten. Die Verkehrsfreigabe der neuen Brückenbauwerke ist im Juli 2029 geplant. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung erfolgt Mitte November 2026. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaues im November 2029. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf Maßnahmen rund um das Behelfsbauwerk, B6-Brücke und Nordstraßenbrücke.
Eignungsanforderungen
- Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV Deckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 1,5 Mio. EUR
- Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr. 4 VgV) Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 (i.d.R. 3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 250.000,00 EUR
- Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Erfahrung mit Bauoberleitung/ Bauüberwachung für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke mit Spannbeton, mit …
- § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 2, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Eine vergleichbare Büb einer Brückenbaustelle
- § 46 (3) Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der Inhaber oder der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben Mindeststandard: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mind. 3 Jahre Berufserfahrung
Zuschlag / Ergebnis
Los LOT-0001: Zuschlag erteilt (Gewinnername nicht veröffentlicht) für 535.000 € · 13.04.2026.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.