Frist abgelaufen

Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Medientechnik

Teilnahmefrist
17.06.26, 23:59 Uhr
Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Ort
Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht
15.05.2026
Geschätzter Auftragswert
71.190 €
Laufzeit
05.10.2026 – 18.12.2028
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Emil-Wolff-Str. 12a, 70599 Stuttgart, Hohenheim Universität, Emil-Wolff-Str. 12a, Ertüchtigung Hörsaal 9, Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Medientechnik,

Auf dem Campus der Universität Hohenheim ein Hörsaalprovisorium aus dem Jahr 1970 ertüchtigt werden. Die Bauwerkskosten werden grob auf 2.370.000 € geschätzt. Die Leistungen sollen auf der Grundlage einer vorhandenen Vorplanung erstellt werden. Die Maßnahme ist zeitkritisch, der Hörsaal soll während der geplanten Sanierung der Hörsäle B3 und B4 als Ersatz dienen.

Hörsaal 9: 380 Sitzplätze, Fläche 341 m² Nebenräume: 71 m² Fläche WC-, Flur- und Eingangsbereich: 185 m²

Im Rahmen des Bauvorhabens wird die Medientechnik im Hörsaal neu aufgebaut. Dies beinhaltet die Komplettinstallation, Programmierung und Inbetriebnahme der folgenden Komponenten: -für die Bilddarstellung 2 Tafeln in einem Wandmöbel mit darüber angeordneten LED-Wänden an der Südseite des Hörsaals sowie 2 mobile Vorschaudisplays. -für die Beschallung Sprache: elektrisch neigbare Linienstrahler Mikrofonanlage: Handmikrofon, Headset, Anstecker Audiotechnik: Verstärker Hörgeschädigtenanlage -für die hybride Lehre: Deckenmikrofone, Kameras und IPTV-Recorder Trackingsystem für Kamerasteuerung Außerdem Videotechnik, Visualizer, Mediensteuerung mit Touchpanel, Vorschaudisplays vor der ersten Stuhlreihe, Netzwerktechnik, Dozentenpult mit Tisch-Anschlussfeld. Im Nebenraum wird ein separater Rack für die Medientechnik aufgestellt.

Kosten:

Aufschlüsselung relevanten Kostengruppen entsprechend DIN

276-1: 2018-12:

Kostengruppe 455 Medientechnik 400.000 Euro brutto

Indexstand I 2026, nicht berücksichtigt sind hierbei die Kosten

für mögliche Baupreis- und Bauherrenrisiken.

Termine:

Baubeginn 22.09.2027

Fertigstellung 18.12.2028

Beabsichtigt ist die Beauftragung von

Fachplanungsleistungen nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI für die

folgende zur Technischen Ausrüstung gehören Anlagengruppe

nach § 53 Absatz 2 HOAI:

Nr. 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Grundleistungen der

Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 mit Besonderen Leistungen der

Leistungsphasen 3 und 8.

Eignungsanforderungen

  • Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Kosten der Kostengruppe 455, der …
  • Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
  • Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
  • Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
  • Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Hinweis: Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen. Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag.

Zuschlag / Ergebnis

Los LOT-0000: Zuschlag erteilt (Gewinnername nicht veröffentlicht) für 53.342,95 €.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.