Frist abgelaufen

Erstellung von technischen Zeichnungen für Straßen-Kreuzungsrichtlinien

Angebotsfrist
28.01.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Bundesministerium für Verkehr
Ort
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
14.01.2026
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung

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Leistungsbeschreibung

Im Zuge der Überarbeitung der „Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen“ (Straßen-Kreuzungsrichtlinien) besteht die Notwendigkeit, grafische Darstellungen zu professionalisieren. Die aktuellen Richtlinien enthalten bislang keine technischen Zeichnungen. Der vorliegende Entwurf für die Richtlinien umfasst rund 40 Skizzen, die das Verständnis der Regelungen erleichtern sollen, jedoch bisher nur als einfache Handskizzen, mit PDF-Programmen ergänzte vorhandene Skizzen, Planausschnitte oder mit einfachen Zeichnungsprogrammen erstellt wurden. Für die geplante Veröffentlichung der Straßen-Kreuzungsrichtlinien im Jahr 2026 müssen diese Skizzen in straßenplanerisch und ingenieurtechnisch korrekte Zeichnungen überführt werden. Die professionellen Zeichnungen sind erforderlich, um die Straßen-Kreuzungsrichtlinien anwenderfreundlich und verständlich zu gestalten. Die Richtlinien unterstützen die Anwender bei der Planung, Ausführung und Abrechnung von Straßenkreuzungsanlagen. Als Ausgangsbasis erhält der Auftragnehmer den Richtlinienentwurf einschließlich aller vorhandenen Skizzen und zugehöriger Berechnungen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, einschließlich Auftaktgespräch, Zwischenabstimmungen und ggf. Anpassungen bis zur endgültigen Bekanntgabe.

Eignungsanforderungen

  • Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.