Frist abgelaufen

Einführung eines Kollektivvertrages zur betrieblichen Krankenversicherung für die tariflich Beschäftigen der Rheinbahn AG

Angebotsfrist
03.09.26, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Rheinbahn AG
Ort
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
02.08.2026
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2028
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Einführung eines Kollektivvertrages zur betrieblichen Kranken versicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über eine

betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG.

Die betriebliche Krankenversicherung ist als obligatorischer

Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Vertrag ist für alle Beschäftigten

abzuschließen, die sich zum Vertragsbeginn in einem ungekündigten

Beschäftigungsverhältnis mit der Rheinbahn AG befinden und durch die Rheinbahn AG

zum Versicherungsvertrag angemeldet werden.

Die Rheinbahn AG gewährt den anspruchsberechtigten Beschäftigten einen freiwilligen,

steuerfreien Sachbezug in Höhe von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je

versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung der betrieblichen

Krankenversicherung.

Die Ausschreibung umfasst einen Gruppenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei

Jahren.

Eignungsanforderungen

  • Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
  • Es ist mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag im Bereich Benefit nachzuweisen, bei denen die Abnahme im Zeitraum von 2018 bis 2026 erfolgt ist. (Mindestanforderungen M).

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.