Frist abgelaufen

Online-Wahlsystem Sozialwahl 2029

Teilnahmefrist
31.08.26, 12:00 Uhr
Auftraggeber
Techniker Krankenkasse
Ort
Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
05.08.2026
Geschätzter Auftragswert
1 €
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Bereitstellung und Betrieb eines Online-Wahlsystems einschließlich der dafür erforderlichen IT-Infrastruktur für die Durchführung der Online-Wahlen für die Sozialwahl 2029 der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: o Techniker Krankenkasse (TK) o BARMER o DAK-Gesundheit (DAK-G) o Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und o Handelskrankenkasse (hkk). Die Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen als Träger der Sozialversicherung dem Grundsatz der Selbstverwaltung nach §§ 29 ff. SGB IV. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen werden jeweils durch Sozialwahlen nach §§ 43 ff. SGB IV bestimmt. Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2029 statt. Die Krankenkassen beabsichtigen, die Sozialwahl 2029 auch als Online-Wahl anzubieten. Die Online-Wahl tritt neben die Briefwahl und ermöglicht den Wahlberechtigten alternativ eine zusätzliche, barrierefreie und zeitgemäße Form der Stimmabgabe. Das Online-Wahlsystem muss für die nachfolgend genannte Anzahl an "Wählern gesamt in 2029 (geschätzt)" je Krankenkasse ausgelegt sein (Wahlberechtigte / Wähler gesamt / Nutzer Online-Wahl): - TK: 10.000.000 / 2.500.000 / 300.000 - BARMER: 7.000.000 / 1.750.000 / 210.000 - DAK-Gesundheit: 4.400.000 / 1.100.000 / 132.000 - KKH : 1.200.000 / 300.000 / 36.000 - hkk: 900.000 / 225.000 / 27.000 - Gesamt 23.500.000 / 5.875.000 / 705.000

Eignungsanforderungen

  • https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen. Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden: https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRY66Z/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.