Frist abgelaufen

Einphasiger, offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil "Platz am Kreuz" Lauterecken

Angebotsfrist
13.05.26, 16:00 Uhr
Auftraggeber
Stadt Lauterecken vertreten durch die Stadtbürgermeisterin Isabel Steinhauer-Theis
Ort
Lauterecken, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
06.03.2026
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Das Verfahren wird als einstufiger, offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.

Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für den Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 4/02/26 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 05.03.2026 bekannt gemacht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt.

Eignungsanforderungen

  • Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten. Eine Zusammenarbeit mit Stadtplanern und / oder Architekten ist möglich. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Damit sind folgende Konstellationen zulässig: - Landschaftsarchitekten - Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern - Landschaftsarchitekten …

Zuschlag / Ergebnis

Los LOT-0001: Zuschlag erteilt (Gewinnername nicht veröffentlicht) · 18.06.2026.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.