Frist abgelaufen

Beratungsleistungen gewerbliches Mietrecht

Angebotsfrist
26.05.26, 12:00 Uhr
Auftraggeber
BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Ort
Nürnberg, Bayern
Veröffentlicht
04.05.2026
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungsleistungen im Bereich des gewerblichen Mietrechts im Rahmen der Betreuung des Mietvertragsmanagements der Bundesagentur für Arbeit

1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im gewerblichen Mietrecht, insbesondere in den Bereichen

- Gewerberaummietrecht, BGB,

- Vertragsgestaltung und -prüfung, Nachtragsmanagement,

- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

- Betriebskostenabrechnung,

- Rechtliche Begleitung und Beratung bei verschiedenen Situationen in laufenden Mietverhältnissen,

- Rechtliche Begleitung und Beratung bei der Abwicklung beendeter Mietverhältnisse,

- Streitvermeidung.

2. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber rechtlich in sämtlichen Phasen eines Mietvertrages, von der Vertragsverhandlung und Durchführung eines gewerblichen Mietvertrages bis zur Beendigung und Abwicklung beendeter Mietverhältnisse. Die Beratung erfolgt eigenverantwortlich, unabhängig und ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.

3. Der Vertag ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Einzelne Beratungsleistungen werden durch gesonderte Abrufe des Auftraggebers ausgelöst. Ein Anspruch auf Mindestabruf besteht nicht, es besteht auch kein Exklusivitätsverhältnis.

Eignungsanforderungen

  • - Preisblatt (Anlage 1) mit Honorarsätzen - Geforderte Angaben zu Ziffer 6.1 (fachliche Qualifikation/Referenzen) und 6.2 (Methodik & Konzept) gemäß Wertungsmatrix - Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (beiliegendes Formblatt) - Russland-Erklärung (beiliegendes Formblatt) - Eigenerklärung: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.