Frist abgelaufen
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Schulpersonal Sachsen-Anhalt
- Angebotsfrist
- 15.06.26, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
- Ort
- Magdeburg, Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Laufzeit
- 01.08.2026 – 31.12.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß folgenden Vorschriften: - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - DGUV Vorschrift 2 - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - einschlägige Verordnungen (z. B. ArbMedVV, BetrSichV, GefStoffV)
Lose (2)
- Betriebsärztliche Betreuung
Los 1 umfasst sämtliche Aufgaben der betriebsärztlichen Betreuung inkl. Arbeitspsychologie und Prävention gemäß §§ 3 und 6 ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2, einschließlich: - Durchführung betriebsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, - Beratung und Betreuung im Mutterschutz (einschließlich der Schülerinnen, siehe Nr. 6.1.5), - Unterstützung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), - …
- Sicherheitstechnische Betreuung
Los 2 umfasst sämtliche Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß §§ 6 und 11 ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2, einschließlich: - Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen, - Durchführung von Begehungen und Unterweisungen, - Beratung zu Maßnahmen des technischen Arbeitsschutzes, - Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher und …
Eignungsanforderungen
- Fachliche Eignung: Die eingesetzten Ärzte müssen berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen (Qualifikation nach § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2). Der Nachweis ist durch Vorlage von entsprechenden Zeugnissen, Zertifikaten oder anderen relevanten Dokumenten zu erbringen.
- Mindestens drei Referenzen zur betriebsärztlichen Betreuung von Landespersonal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Umfang von mindestens 7 500 Beschäftigten. Zu den Referenzen sind jeweils Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers zu benennen.
- Fachliche Eignung: Die eingesetzten Fachkräfte müssen berechtigt sein, für Arbeitssicherheit die notwendige Qualifikation nach § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2). Der Nachweis ist durch Vorlage von entsprechenden Zeugnissen, Zertifikaten oder anderen relevanten Dokumenten zu erbringen.
- Mindestens drei Referenzen zur sicherheitstechnischen Betreuung von Landespersonal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Umfang von mindestens 7 500 Beschäftigten. Zu den Referenzen sind jeweils Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers zu benennen.
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.