Frist abgelaufen

Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos, Biotope und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung

Teilnahmefrist
23.09.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Ort
Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
26.08.2026
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html zu finden.

Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um solche, die der Untersuchung der Meeresumwelt im Sinne von § 9 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Sätze 2 und 3 Nr. 1 WindSeeG dienen.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung in Anlehnung an das aktuelle „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4; Download möglich unter: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.html?nn=281004). 5

Die Leistungen für die Flächen entsprechen denen beispielhaft für den Untersuchungsraum N-16_Ost beschriebenen. Die vom Gesamtvertrag erfassten Flächen sind die Flächen, die in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee (siehe Abbildung 1) in weiteren FEP-Fortschreibungen als zentral vorzuuntersuchende Flächen festgelegt werden, die bis zum Jahr 2040 zur Ausschreibung gereiht sind bzw. werden. Für die jährlichen Ausschreibungsvolumina wird auf § 2a WindSeeG sowie den jeweils geltenden Flächenentwicklungsplan verwiesen.

Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffsgestützte Untersuchungen der Fischfauna und des Benthos. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.

Die ersten Untersuchungen aus diesem Gesamtvertrag finden innerhalb des Gebietes N-16 und im Zeitraum von 01.09.2027 bis 30.11.2028 statt.

Die Erstellung der Berichte für die ersten Untersuchungen muss wie folgt abgeschlossen sein:

Zwischenberichte bis spätestens zum: 30.09.2028

Abschlussberichte bis spätestens zum: 31.03.2029

Eignungsanforderungen

  • Eine Übersicht aller Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage A_Hinweise zum Verfahrensablauf_Eignungsbeschreibung unter Punkt 3.
  • Teilnahmeantrag Referenzen beigefügt werden. Es werden zunächst keine direkten Referenzschreiben gefordert, Sie legen zunächst im Formblatt „Anlage B_Referenzen" die geforderten Angaben dar (vgl. hierzu auch 3.2.3). Im Zweifel behält sich allerdings auch hier die Auftragnehmerin vor, entsprechende Nachweise nachzufordern. Referenzen können verschiedenen Themengebieten abdecken. Insgesamt gibt es …
  • Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ dient der Ermittlung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Vorgehens, nach welchem die Teilnehmer die Leistung erbringen wollen und geht ebenfalls in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 52,5 Pkt. erreicht werden. Das entspricht 15 % der Gesamtwertung. Legen Sie zum …
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bewerberinnen ebenfalls in die Bewertung der Teilnahmeanträge ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 52,5 Pkt. erreicht werden. Dies entspricht 15 % der Gesamtwertung. Legen Sie hierzu (falls vorhanden) ein gültiges Zertifikat eines nach ISO 9001 zertifizierten QM-Systems Ihres Unternehmens dem Teilnahmeantrag …
  • Zur Darlegung der Fähigkeiten, des sich bewerbenden Unternehmens, fließt ein von der Teilnehmerin vorzulegendes Personal- und Geräteeinsatzkonzept in die Bewertung ein. In dem Konzept soll dargestellt werden, wie die Leistung vom Unternehmen grundsätzlich mit den im Unternehmen bzw. den in den eingebundenen Nachunternehmen vorhandenen Kapazitäten und Fähigkeiten erbracht werden kann. Dies gilt …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.