Frist abgelaufen
Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 1-2“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie)
- Teilnahmefrist
- 05.02.26, 11:00 Uhr
- Auftraggeber
- Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Ort
- Berlin, Berlin
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
- Laufzeit
- 01.06.2026 – 31.05.2030
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Die Überlassung von Nutzungsrechten aus der bergrechtlichen Erlaubnis, im Bereich des Teilaufsuchungsgebiets 1-2 mit einer Anwartschaft auf die …
Leistungsbeschreibung
Die Vergabestelle führt ein Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als zweistufiges Verfahren, ausgerichtet an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durch. Das Land Berlin beabsichtigt, für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Berlin die Nutzung von Erdwärme zu fördern und zu optimieren. Grundlage dafür ist die am 25. Juli 2023 durch den Senat beschlossene „Roadmap Tiefe Geothermie“. Demnach sollen Investitionshemmnisse für Geothermieprojekte beseitigt und zu einem beschleunigten Ausbau der Tiefen Geothermie beigetragen werden. Das Land Berlin beabsichtigt u.a. die Durchführung einer 3D Seismik und das Abteufen eigener Erkundungsbohrungen. Das Land Berlin ist seit dem 20. Juni 2025 Inhaberin der bergrechtlichen Erlaubnis nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) für die Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium für einen großen Teil des Gebietes des Landes Berlin (Erlaubnisfeld „Erdwärme Berlin“). Die Erlaubnis ist für die Dauer von 5 Jahren erteilt und kann verlängert werden. Damit liegt die (alleinige) Möglichkeit der Durchführung von bergrechtlich relevanten Aufsuchungstätigkeiten beim Land Berlin. Zu den Aufsuchungstätigkeiten gehören u.a. auch Probebohrungen. In einem nächsten Schritt kann eine bergrechtliche Bewilligung nach § 8 BBergG beantragt werden. Der Erlaubnisinhaber hat dabei einen Vorrang (vgl. § 14 BBergG).
Das Land Berlin beabsichtigt, einen Teil seiner Rechte aus der bergrechtlichen Erlaubnis an ein geeignetes Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Das Unternehmen als Nutzer der Erlaubnis und Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG teuft (in Abstimmung mit dem Land Berlin) eine oder mehrere Bohrungen auf eigene Rechnung ab. Es ist mindestens bis Lias zu bohren. Dies soll innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrags erfolgen und die Konzessionsgeberin erhält alle diesbezüglich gewonnenen Daten und Informationen. Im Erfolgsfall beantragt die Konzessionsgeberin die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche, wenn sie erteilt wird, an den Nutzer zur Nutzung überlassen wird. Der Nutzer kann sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Geothermieanlage errichten (vollständige genehmigungsrechtliche Zulässigkeit voraussetzt) und die Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium langfristig gewinnen und wirtschaftlich verwerten. Der Nutzer trägt das Fündigkeitsrisiko. Er ist Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG, ihm obliegt die Erfüllung aller an ihn gerichteten bergrechtlichen Anforderungen. Bei der Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen an das Land Berlin wirken der Nutzer und das Land zusammen. Die Konzessionsgeberin als Nutzungsüberlasserin erhält die Betriebsdaten während der Nutzungszeit übermittelt.
Das Verfahren bezieht sich auf den Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages im Teilaufsuchungsgebiet 1-2. Das Teilaufsuchungsgebiet 1-2 liegt im Nordteil Berlins im Bezirk Pankow und umfasst die Ortsteile Französisch Buchholz, Blankenfelde und Blankenburg. Die Fläche des Teilaufsuchungsgebiets beträgt rund 7,0 km². Im Süden schließt das Teilaufsuchungsgebiet 1-1 an das Teilaufsuchungsgebiet 1-2. Im Westen und Nordwesten begrenzt das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde das Teilaufsuchungsgebiet 1-2, während im Nordosten das Teilgebiet von den landwirtschaftlich genutzten Flächen separiert wird.
Eignungsanforderungen
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
- 1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. …
- Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024). Ein Addition von Umsätzen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder mit etwaigen Eignungsverleihern ist nicht zulässig. Gewichtung bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer: 20 % (10 von 50 erzielbaren Punkten). Wertungsmaßstab: je mehr Umsatz, je besser.
- Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der letzten 5 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers. Referenzen gelten als einschlägig und können gewertet werden, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen: Referenzen zur Geothermie: durchgeführte Bohrungen (mindestens 1.000 m Bohrtiefe) für die Errichtung einer Geothermieanlage (i), als Planer realisierte Projekte für die …
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation. Ein Addition der Belegschaftszahlen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder mit etwaigen Eignungsverleihern ist nicht zulässig. Gewichtung bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer: 20 % (10 von 50 …
- Das Kriterium ist eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Bewerber müssen nachweisen, dass sie im Teilaufsuchungsgebiet 1-2 rechtlich gesicherten Zugriff auf ein Grundstück haben z.B. Erbbaurecht, Nießbrauch, Pacht- oder Mietvertrag, auch MoU, LOI oder vergleichbar. An das Grundstück werden folgende Mindestanforderungen gestellt: Größe …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.