Frist abgelaufen

Erschließung- Freiraumplanung

Teilnahmefrist
27.03.26, 12:00 Uhr
Auftraggeber
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Ort
Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
25.02.2026
Laufzeit
01.06.2026 – 31.08.2030
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Leistungsbeschreibung

Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums.

Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen.

Projekt- und Aufgabenbeschreibung:

Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße).

Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten).

Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in der Stadterweiterung Westerholt sowie durch Erd- und Böschungsarbeiten mit Stützmauern. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft werden durch Sicherung, Aufbereitung und Wiederverwendung vorhandener Materialien umgesetzt.

Die Allee des Wandels verläuft als Rad- und Wanderweg auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vom Landschaftspark Hoheward bis zur Neuen Zeche Westerholt. Der derzeit fehlende Lückenschluss zwischen Hertener und Gelsenkirchener Stadtgebiet wird im Projektgebiet ergänzt. Die Trasse führt über die Bahnhofstraße, entlang der Fernwärmetrasse, schwenkt im Bereich Schacht 3 auf die Haupterschließungsachse und verläuft räumlich getrennt von der Straße entlang der Bestandsgebäude. Anschließend unterquert sie die Marler Straße und schließt an die bestehende Trasse an. Für diese Bereiche liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor.

Die Nord-Süd-Freiraumbänder dienen der Grünvernetzung, Quartiersgliederung und Regenwasserbewirtschaftung. Sie werden als offene Mulden mit Magerrasen, Baumbepflanzung und Betonschwellen zur Regenwasserrückhaltung ausgebildet. Ein kleiner Platz im Nordosten bildet den Auftakt zum neuen Zechengelände.

Östlich des Hybridquartiers entsteht ein erhöhtes Parkplateau als zentrale Landschaftsskulptur und Naherholungsraum. In diesem Erdbauwerk werden belastete Böden aus der Sanierung gekapselt eingelagert. Die festgelegte Kubatur ist unveränderlich. Oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn wird eine 1–2 m starke, vegetationsfähige Schicht aufgebracht, in der die Endgestaltung mit Wegen, Treppen und Bepflanzung erfolgt. Eine Vorentwurfsplanung liegt hierfür nicht vor.

Weitere Grünflächen in den Randbereichen werden in einfacherem Standard, jedoch angelehnt an den gestalterischen Duktus der zentralen Freiräume entwickelt. Auch hierfür existiert keine Vorplanung. Platzflächen werden trotz Zuordnung zum Verkehrsbereich federführend vom Freianlagen geplant und erfordern eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung. Für Teilflächen liegt eine …

Eignungsanforderungen

  • Berufshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: h)Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungs-summen von mindestens 3.000.000,- Euro pro Schadensfall für Personenschäden und von mindestens 2.000.000,- Euro pro Schadensfall bei Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im …
  • 2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Freiraumplanung (mindestens Honorarzone III), bei denen Leistungen entsprechend der LPH 1 bis LPH 8 nach § 39 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden und folgende weitere Mindestanforderungen erfüllt sind: - Bei einer der Referenz müssen die anrechenbaren Kosten KG 500 nach DIN 276 mindestens 2,5 Mio. EUR netto betragen …

Zuschlag / Ergebnis

Los LOT-0001: Zuschlag an brandenfels landscape + environment · 13.07.2026.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.