Frist abgelaufen
Errichtung eines passiven Glasfasernetzes in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen
- Teilnahmefrist
- 23.02.26, 14:00 Uhr
- Auftraggeber
- Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Ortsbauamt
- Ort
- Bodman-Ludwigshafen, Baden-Württemberg
- Veröffentlicht
- 24.01.2026
- Laufzeit
- 730 Tage
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen (nachfolgend: „Auftraggeberin“) beabsichtigt, ein überwiegend nach der „Richtlinie zur ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (nachfolgend: „Gigabit-RL 2.0“) sowie der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“ des Landes Baden-Württemberg (nachfolgend: „VwV Gigabitmitfinanzierung“) im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Gebiet der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen zu ihrem Eigentum zu errichten.
Lose (2)
- Los 1: Errichtung der Netzebene 3
Ein Generalunternehmer (Los 1) übernimmt sowohl den geförderten als auch den nicht geförderten Netzausbau der Netzebene 3, wobei der nicht geförderte Ausbau eine untergeordnete Rolle einnimmt. Hierdurch ergeben sich besondere Anforderungen an die Leistungserbringung, insbesondere mit Blick auf die gesonderte Erbringung und Abrechnung der geförderten bzw. nicht geförderten Tiefbauleistungen. Der …
- Los 2: Errichtung der Netzebene 4
Ein Generalunternehmer (Los 2) übernimmt den ohne Fördermittel erfolgenden flächendeckenden Ausbau der Glasfaser-Inhouse-Verkabelung in Gebäuden, der sog. Netzebene 4. Los 2 (Netzebene 4) betrifft insgesamt ca. 1028 Wohn- und Geschäftseinheiten.
Eignungsanforderungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A sowie weiterer Ausschlusstatbestände
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Fremdnachweis) des zuständigen Finanzamts, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Fremdnachweis) aller Krankenversicherungsträger, an die das Unternehmen Beiträge abführen muss, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Fremdnachweis) der zuständigen Berufsgenossenschaften, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Eigenerklärung zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen, berechnet in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dabei sind sowohl festangestellte Beschäftigte als auch regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeiter/innen, zu berücksichtigen, sofern diese in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind, wobei Vollzeitkräfte voll, Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden. Auszubildende oder …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.