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Bereitstellung und Reinigung von Dienstkleidung für den Rettungsdienst der Kolpingstadt Kerpen als textiler Mietservice

Angebotsfrist
15.10.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Kolpingstadt Kerpen
Ort
Kerpen, Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
48 Monate
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
15.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Bereitstellung und Reinigung von Dienstkleidung für den Rettungsdienst der Kolpingstadt Kerpen

als textiler Mietservice

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Referenzen Dienstleistungen- UVgO/VgV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen über gleichartige Leistungen der letzten 3 Jahre
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Datum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Datum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Datum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • 124 LD Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung Liefer- & Dienstleistungen - 124 LD VHB Bund
  • RAL Gütezeichen - RAL GZ 992/2 / RAL 992/1 / 992/3 Hygienezeugnis - oder vergleichbar -

Branchen

Gesundheit, Pflege & soziale Dienste in Nordrhein-WestfalenBekleidung, Schutzausrüstung & Textilservice in Nordrhein-Westfalen

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 953dba4d-2a45-42dd-8854-b5118cb4f888-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.