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LBP, AFB, FFH-VP GGB + SPA - Bw 102 Ersatzneubau Vorpommernbrücke

Angebotsfrist
03.11.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Ort
Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
05.10.2026

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Leistungsbeschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, die eine Warnowquerung aus 2 Teilbauwerken festlegt. In diesem Zuge sind die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk selbst sowie die auf beiden Seiten vorgelagerten Streckenabschnitte bis zu den Anschlussknoten West und Ost zu planen und zu erneuern. Dabei sind sowohl 2 KFZ- Fahrstreifen stadteinwärts und 2 KFZ- Fahrstreifen stadtauswärts als auch beidseitige Geh- und Radwege zu berücksichtigen. Die vorgesehene Planung der Maßnahme gliedert sich thematisch im Wesentlichen in 3 Teile: die Planung eines neuen Teilbauwerkes Nord (ggf. zzgl. Moorbrücken Nord) mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten, die Planung des Abbruches der Bestandsbauwerke (Vorpommernbrücke, Moorbrücken, Verkehrszeichenbrücke), die Planung eines neuen Teilbauwerkes Süd (ggf. zzgl. Moorbrücken Süd) einschließlich der Planung einer Verkehrszeichenbrücke mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten. Im Rahmen des Vorhabens sind die umweltfachlichen Anforderungen aus Natur-, Arten-, Gewässer-, Boden-, Klima- und Immissionsschutz einschließlich aller daraus resultierenden Genehmigungs- und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
  • § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen ab-zuschließen: Für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 2,0 Mio. EUR. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert pro …
  • § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) …
  • § 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte vorzulegen. Durch die vorgelegten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in folgenden Leistungsbereichen nachgewiesen werden: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), - Artenschutzfachbeitrag (AFB), - FFH-Verträglichkeitsprüfung …
  • § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Soweit für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen Mindestanforderungen festgelegt sind, muss der vorgesehene Unterauftragnehmer diese erfüllen.

Branchen

Entsorgung, Abwasser & Umweltdienste in Mecklenburg-Vorpommern

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Quellen: Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0), 581234d6-531b-4443-ae31-4115555ac84a · TED, 685075-2026. Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.