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FE 06.0127/2026/BGB - Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3

Angebotsfrist
20.07.26, 06:00 Uhr
Auftraggeber
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Ort
Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
16.06.2026
Geschätzter Auftragswert
252.100,84 €
Verfahren
Offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller sowie des Eigenfüllers der feinen Gesteinskörnung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Mörteleigenschaften von Asphalt, welche wiederum in direktem Zusammenhang mit dem Gebrauchsverhalten des Baustoffs stehen. In der aktuellen Norm DIN EN 13043 „Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen" ist die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller und Eigenfüller bereits als wesentliches Merkmal verankert. Forschungsarbeiten haben die Eignung und die Vorzüge des Schüttel-Abriebverfahrens zur Bestimmung dieser Wasserempfindlichkeit bei feinen Gesteinskörnungen nachgewiesen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse haben die D-A-CH-Länder beschlossen, die Wasserempfindlichkeit, geprüft mittels des Schüttelabrieb-Verfahrens, als wesentliches Merkmal für die feine Gesteinskörnung in den laufenden CPR-Acquis-Prozess einzubringen. Ein zentrales Problem bei der Ableitung eines Bewertungshintergrundes direkt aus Versuchstrecken ist jedoch die dafür erforderliche lange Liegedauer, was den Prozess erschwert. Es besteht weiterhin Bedarf an einer fundierten wissenschaftlichen Untermauerung und Optimierung des Verfahrens.

Das übergeordnete Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Schaffung eines performancebasierten Bewertungshintergrundes für das Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3. Der spezifische Nutzen des FE-Vorhabens liegt darin, dass die Forschungsergebnisse unmittelbar in das Technische Regelwerk (TP Gestein-StB, TL Gestein-StB) einfließen sollen. Durch eine konkretisierte Prüfvorschrift für das Schüttel-Abriebverfahren entsteht die Möglichkeit, gezielt qualitativ hochwertige feine Gesteinskörnungen herzustellen, was langfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit von Asphaltbauweisen führt.

Für die Konzeption der Bearbeitung können insbesondere folgende Vorüberlegungen berücksichtigt werden:

AP 1 - Literaturstudie

AP 2 - Expertenbefragung

AP 3 - Optimierung des Prüfverfahrens

AP 4 - Evaluierung der Optimierung

AP 5 - Stichprobencharakterisierung

AP 6 - Erstellung eines Bewertungshintergrundes

AP 7 – Auswertung und Empfehlungen

Eignungsanforderungen

  • . - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens …
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung von Fragestellungen zur Verwendung von Gesteinskörnungen im Straßenbau, nachzuweisen durch mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Schüttel-Abriebverfahrens nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3, nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossene Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren -Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2 Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
  • Technische Ausstattung: Nachweis der Verfügbarkeit der Ausstattung zur Durchführung der Prüfungen: • Schüttel-Abriebverfahren nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3 • Wasserempfindlichkeit von Asphalt-Probekörpern nach TP Asphalt-StB, Teil 12 • Einaxialer Zugversuch und Abkühl-versuch nach TP Asphalt-StB, Teil 46 A (siehe Eigenerklärung 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.

Zuschlag / Ergebnis

Los LOT-0000: Zuschlag erteilt (Gewinnername nicht veröffentlicht) für 0 €.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.