Ingenieur- und Gutachterleistungen zur Standsicherheitsberechnung / -bewertung der Böschungen, TSD Lauscha
- Angebotsfrist
- 07.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH
- Ort
- Erfurt, Thüringen
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH (TSD) beabsichtigt, für die ehemalige Deponie Lauscha eine Böschungsstandsicherheitsberechnung und daraus abgeleitete Gefährdungsbewertung erarbeiten zu lassen.
Wesentliche Bestandteile der zu vergebenden Leistungen sind:
Teilleistung I: Grundlagenermittlung, Defizitanalyse und Untersuchungsprogramm;
Teilleistung II: Erstellung von Vergabeunterlagen für die Durchführung von technischen Untersuchungsmaßnahmen;
Teilleistung III: Vorbereitung, Koordination, Überwachung und Dokumentation der Durchführung von technischen Untersuchungsmaßnahmen und des Baus geeigneter Messeinrichtungen zur Überwachung der Lageänderung;
Teilleistung IV: Kurzzeitüberwachung per Inklino-/Extensometer und Piezometermessung, Kontrollen von Sickerwasseraustritten;
Teilleistung V: Erstellung eines geotechnischen Berichts mit abschließender Gefährdungsbewertung und Vorschlägen zur Böschungssanierung.
Die Teilleistungen I, IV und V sind jeweils mit Gutachten abzuschließen.
Weitere Informationen sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- 1. Nachweise zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1. Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Gültiger Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist; der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 6bf5b693-2a2a-4421-89fe-47cf5f155928-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.