Frist abgelaufen

Dienstleistungen im Bereich Ton- und Medientechnik und technische Betreuung von Veranstaltungen für die Deutsche Nationalbibliothek (Rahmenvereinbarung)

Angebotsfrist
29.05.26, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Deutsche Nationalbibliothek - Bundesunmittelbare Anstalt des Öffentlichen Rechts
Ort
Frankfurt am Main, Hessen
Veröffentlicht
16.03.2026
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung

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Leistungsbeschreibung

Die Deutsche Nationalbibliothek hat im Wege dieser Öffentlichen Ausschreibung die technische Ausstattung und Betreuung der jeweiligen Veranstaltungen mit Vertragsbeginn ab 01.10.2026 zu vergeben.

Die Leistung umfasst:

- Planung und Aufbau von Ton- oder Bildübertragungstechnik nach Vorgaben der Auftraggeberin, Funktionsprobe und Rückbau nach der Veranstaltung

- Überwachung und Betreuung der gesamten Technik während der Veranstaltungen

Die Leistung muss nach den allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften mit geprüften elektrischen Geräten erbracht werden, Kabelverbindungen sind mit Gummimatten abzudecken oder mit rückstandslos ablösbarem Klebeband abzukleben (siehe Nr. 3.1. (a)) bzw. im aufgeständerten Boden zu verlegen (siehe Nr. 3.1. (c)).

Die zeitliche Trennung des Technikaufbau & -abbau und der Veranstaltungsbetreuung ist möglich. Zusätzliche Kosten dürfen dafür nicht in Rechnung gestellt werden.

Die geltenden Regelungen zum Datenschutz sind einzuhalten.

Je Kalenderjahr finden schätzungsweise bis zu fünfzehn Veranstaltungen in den verschiedenen Veranstaltungsbereichen der Deutschen Nationalbibliothek am Standort Leipzig statt.

Übliche Veranstaltungsarten sind: Lesungen, Ausstellungseröffnungen, Podiumsgespräche, Tagungen / Kongresse. Rednerpulte und Lesungstische sind vorhanden und werden von der DNB bereitgestellt. Schwerpunkt der Veranstaltungen ist das gesprochene Wort, gelegentlich finden Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung statt.

Es wir eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

Eignungsanforderungen

  • a) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung b) Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn: - Sie bestätigen die Zahlung des Mindestlohns nach MiLoG (§ 20) und die Einhaltung der Aufzeichnungspflichten. - Sie erklären, dass keine Ausschlussgründe nach MiLoG (§ 19 Abs. 1) vorliegen. - Sie verpflichten sich, dem Auftraggeber bei Verlangen Nachweise (z.B. anonymisierte …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.