Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
- Angebotsfrist
- 09.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
- Ort
- Stuttgart, Baden-Württemberg
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Geschätzter Auftragswert
- 3.850.000 €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
• Deutsche Welle (DW)
• Deutschlandradio (DR)
• Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt und DRA
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH
• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) inkl. ARD-POC
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.11.2026.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen,
- Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers.
Optionale Leistung ist:
- Garantieerweiterung auf 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen,
- Logistische Leistung.
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig.
Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.4 Abnahmemengen, und in Anlage 12 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren:
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam:
Mindestmenge: 1.030 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.950 Stück; Optionale Höchstmenge 9.100 Stück
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ ohne Dockingfunktion u. ohne Webcam:
Mindestmenge: 3.370 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.780 Stück; Optionale Höchstmenge 8.900 Stück
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 34“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam:
Mindestmenge: 1.020 Stück; Geplante Abnahmemenge: 3.370 Stück; Optionale Höchstmenge 3.800 Stück
Optionen/Verlängerung: Optionale Leistungen: - Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten - Garantieerweiterung auf 60 Monate.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für …
- A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
- A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle …
- A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 6.000.000€ Jahreshöchstersatzleistung - für echte Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung …
- A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei …
- A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit/Risikoklasse zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 72376ce4-6c5b-4945-bb65-5d3e3fe185ca-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.