Frist abgelaufen

Energetische Sanierung Besucherbergwerk und Museum Kleinenbremen - Abwasser-, Wasser-, Gasanlage

Angebotsfrist
15.09.26, 08:00 Uhr
Auftraggeber
Kreis Minden-Lübbecke
Ort
Minden, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
13.08.2026
Laufzeit
31.05.2027 – 12.11.2027
Verfahren
Offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Der Kreis Minden-Lübbecke wird das Besucherbergwerk und Museum Kleinenbremen (BBMK) umbauen und energetisch sanieren um das Objekt so auf einen aktuellen technischen Stand zu bringen.

Das „Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen“ (BBMK) ist das einzige authentisch erhaltene Eisenerzbergwerk und -museum in der Region Westfalen. Die Gebäude auf dem Grundstück wurden zwischen 1935 und 1938 errichtet und spiegeln die Architektur und den industriellen Stil dieser Zeit wider. Der Bergbaubetrieb selbst war bis einschließlich 1957 aktiv und hat somit eine bedeutende Rolle in der regionalen Wirtschaft und Kultur gespielt. Heute können Interessierte nicht nur die historischen Stätten besichtigen, sondern auch mehr über die Techniken und Herausforderungen des Bergbaus er-fahren. Das BBMK ist somit ein wichtiger Ort für Bildung und Erinnerung an die Berg-baugeschichte in Westfalen.

Eignungsanforderungen

  • Es müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige …
  • Zur Bestätigung der Eigenerklärung wird bei Bedarf die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angefordert.
  • Zur Bestätigung der Eigenerklärung wird bei Bedarf eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; …
  • Zur Bestätigung der Eigenerklärung wird bei Bedarf eine Bescheinigung über die Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister benötigt.
  • Zur Bestätigung der Eigenerklärung werden bei Bedarf die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer benötigt.

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.