Frist abgelaufen
Darmstadt, Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernhard-Adelung-Schule, Leistungen der Objektplanung Gebäude
- Teilnahmefrist
- 27.04.26, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
- Ort
- Darmstadt, Hessen
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- Laufzeit
- 54 Monate
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Leistungsbeschreibung
Darmstadt, Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernhard-Adelung-Schule,
Leistungen der Objektplanung Gebäude
Eignungsanforderungen
- Punkte (max. 100) werden auf folgende Kriterien vergeben: - 20 Punkte ab 1 Referenz zu vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Schulbau (keine Universitäten, Hochschulen, Kindertagesstätten o.ä., keine reinen Schulturnhallen - Neubau oder Bestand) - 20 Punkte ab 2 Referenzen zu Bauen im Bestand (Sanierung, Modernisierung, Umbau; keine Erweiterung - Nutzung beliebig - Bauwerkskosten: mind. 5,0 …
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf Auftragsgegenstand inkl. Mitarbeiterzahlen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und ggf. Nachunternehmer (im Falle einer Eignungsleihe). --- Mindesteignung Fachkräfte: 8 qualifizierte Fachkräfte. Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
- Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht und dass diese im Auftragsfall ggf. auf die im Vertrag genannten Werte erhöht wird (Deckungssummen in Höhe von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für sonstige Schäden; Vertrag wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt).
- Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen der Objektplanung Gebäude in Euro netto. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder addiert und in Summe angegeben. Bei Nachunternehmern gilt, dass Umsätze von Nachunternehmern aus dem Bereich, der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und …
- Gemäß § 67 und § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung bei mindestens einer im Angestelltenverhältnis stehenden Person erforderlich, bzw. eine Kammereintragung als Architekt/in (bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Zulassung).
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.