Frist abgelaufen
Gestaltung der lndoor Spiele- und Erlebniswelt "Feenstein" durch Umbau einer ehemaligen Confiserie an den Saalfelder Feengrotten
- Teilnahmefrist
- 12.06.26, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH
- Ort
- Saalfeld / Saale, Thüringen
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Laufzeit
- 36 Monate
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Entwicklung eines interdisziplinären Gesamtkonzepts für eine ganzjährig nutzbare Indoor-Erlebniswelt ("Feenstein") am Standort Saalfeld. Die Maßnahme erfolgt durch Umbau und Sanierung eines bestehenden, eingeschossigen Gebäudes (ehemalige Confiserie), das in der ersten Hälfte der 1990er Jahre für Verkaufs- sowie für Produktions- und Büronutzungen errichtet wurde und derzeit ungenutzt ist. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 960 m², die Nettogrundfläche ca. 850 m². Das Angebot richtet sich insbesondere an die Kernzielgruppe Familien mit Kindern im Alter von ca. 4-12 Jahren. Gleichzeitig soll das Konzept so entwickelt werden, dass auch Begleitpersonen sowie jüngere oder ältere Kinder emotional in das Erlebnis eingebunden werden, d.h. die Erlebnisdramaturgie generationsübergreifend funktioniert und eine hohe Aufenthaltsqualität für die gesamte Familie geschaffen wird. Weiterhin soll das bestehende touristische Angebot der Feengrotten ergänzt und erweitert und eine hohe Aufenthaltsqualität für Kinder und begleitende Erwachsene innerhalb eines gemeinsamen Erlebnisbereichs geboten werden. Gefordert ist keine klassische Indoor-Spielanlage, sondern eine räumlich und szenografisch entwickelte Erlebnisarchitektur, die auf analogen, sinnlichen und atmosphärischen Qualitäten basiert und sowohl eine dramaturgisch geführte Erstbegehung als auch eine freie, wiederholbare Nutzung bei Folgebesuchen ermöglicht. Inhaltlich ist ein konsistentes Gesamtkonzept zu entwickeln, das die Themen Natur, Bergbau, Magie und Fantasie miteinander verbindet und diese durch Materialität, Lichtführung und Raumabfolgen in eine eigenständige Erlebnisqualität übersetzt. Die räumliche Organisation hat sich an einem hybriden Nutzungssystem zu orientieren und umfasst Durchlaufräume zur Führung und Orientierung (ca. 40-50 %), Erlebnisräume für aktive Nutzung und Interaktion (ca. 30 %) sowie Verweilräume zur Aufenthaltsverlängerung und Nutzungstiefe (ca. 20-30 %), die als zusammenhängendes System mit fließenden Übergängen auszubilden sind. Neben einer klaren Wegeführung ist eine bewusste Durchlässigkeit vorzusehen, um alternative Nutzungen und wiederholte Besuche zu ermöglichen. Die Erlebnisdramaturgie soll eine nachvollziehbare Abfolge aus Einstieg, Aktivierung, Verdichtung, Entschleunigung, Höhepunkt und Rückführung abbilden. Die Interaktion ist überwiegend analog, physisch und haptisch auszubilden, digitale Elemente sind dort vorzusehen, wo sie einen funktionalen oder inhaltlichen Mehrwert bieten; Bestandteil des Konzepts ist insbesondere die Verbindung analoger Gestaltung mit digitaler Weiterverarbeitung, beispielsweise im Rahmen eines Kreativmoduls. Die Gestaltung erfolgt ohne Tageslicht und basiert auf gezielter Inszenierung durch künstliche Beleuchtung, Materialien sowie akustische und haptische Elemente, wobei eine robuste, langlebige und wartungsarme Umsetzung mit möglichst geringem technischem Komplexitätsgrad anzustreben ist. Neben den Erlebnisflächen sind alle funktionalen Bereiche, insbesondere Empfang und Ticketing, Garderobe, Shop, Gastronomie, Sanitäranlagen, Personalbereiche, Lagerflächen sowie Technik- und Nebenräume, in das Gesamtkonzept zu integrieren und so anzuordnen, dass der Erlebnisfluss nicht beeinträchtigt wird. Die Planung erfolgt innerhalb eines Investitionsrahmens von ca. 3,8 Mio. EUR netto und hat sich an den Kostengruppen gemäß DIN 276 (KG 200-700) zu orientieren, wobei dem Zusammenspiel von Baukonstruktion (KG 300) und Szenografie und Ausstattung (KG 600) eine besondere Bedeutung zukommt. Die Außenanlagen (KG 500) sind als Bestandteil des Gesamtkonzepts zu berücksichtigen und umfassen neben funktionalen Anforderungen insbesondere die Gestaltung der Wegeführung, eine atmosphärische Beleuchtung sowie die Ausprägung eines klar erkennbaren und identitätsstiftenden Eingangsbereichs; ergänzend können gestalterische Elemente, kleinere Spielimpulse sowie ein thematisch abgestimmtes, pflegearmes Pflanzkonzept …
Eignungsanforderungen
- Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz - das jährliche Gesamthonorar - für entsprechende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren)
- Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) - konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten zehn Jahren): Bezeichnung der Baumaßnahme, Angabe des Ausführungszeitraums (von- bis), Kosten / Baukosten gemäß DIN 276 (brutto), der erbrachten Leistungsphasen, der Größenordnung (Bruttogrundrissfläche BGF), des Projektleiters, des Bauleiters sowie des …
- - Auskunft nach § 46 (3) Nr. 2 VgV (Eigenerklärung) - Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung und Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen - Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen) - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder Führungskräfte des …
- 1.: Objektplanung Gebäude - Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure - Zur Bewerbung sind zugelassen in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässige "Architekten (Hochbau)" gemäß § 75 (1) VgV sowie "Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV, die bauvorlageberechtigt sind, - Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden. 2.: Innenausstattung, …
- - Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen) - Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben zur CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen) - Angaben nach § 46 (3) Nr. 9 VgV (Eigenerklärungen) - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Angaben nach § 46 (3) Nr. …
- Mindeststandard: Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 3,00 Mio EUR für Personenschäden sowie 1,00 Mio EUR für sonstige Schäden. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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