Frist abgelaufen

VOEK 395-25 Waldbrandschutzarbeiten im Bundesforstbetrieb Niedersachsen

Angebotsfrist
03.02.26, 09:00 Uhr
Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
19.12.2025
Laufzeit
01.04.2026 – siehe Unterlagen
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Art der Leistung: Bodenbearbeitung / Pflege der vorhandenen Infrastruktur von Wundstreifen, Brandschutzstreifen und -schneisen auf dem ehemaligen TrÜbPl Ehra-Lessien mit geschützter Technik sowie in konventioneller technischer Ausstattung. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung.

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Aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung oder durch Kriegsereignisse besteht für die beiden Liegenschaften Ehra-Lessien (0360076) und Naturerbe Ehra-Lessien (0300351) ein Kampfmittelverdacht und eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschränkung des Betretens (Sperrverordnung). Ausgehend verschiedener Phasen der Kampfmittelsondierung und Räumung liegen fortgeschriebene Dokumentationen des begleitenden Ingenieursbüros vor und werden im Zuge der Einweisung dem ausführenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Ausgehend dieser Dokumentation ergibt sich, dass das antreibende Fahrzeug folgende Sicherheitseinrichtungen bei ausschließlich frontal zu erwartender Einwirkung durch Kampfmittel zum Schutz der Maschinenführenden nach DGUV 201-027 aufweisen muss:

-frontale Sicherheitssonderverglasung der Widerstandsklasse BR 6 der DIN EN 1063 bzw. der Sprenghemmungswirkung ER4 nach DIN EN 13541 und

-Einbau eines verstärkten Kabinenbodens mit der Mindestschutzwirkung von 12 mm Stahl mit einer Mindeststreckgrenze S 235JR nach DIN EN 10025-2.

Bei heckbetriebenen Geräten gelten vergleichbare Anforderungen die sich aus der geänderten Bearbeitungsrichtung ergeben. Dies gilt nicht für die Positionen 6 bis 8 im Leistungsverzeichnis. Hier kann Technik ohne die vorgenannten Sicherheitseinrichtungen verwendet werden.

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Empfehlungen für die benötigten Arbeitsverfahren befinden sich im Leistungsverzeichnis (Anlage B-02_LV_PB_VOEK_395-25). Sichel- oder Kreiselmäher erreichen nicht das gewünschte Arbeitsergebnis und dürfen somit nicht verwendet werden. Auch der Einsatz eines Pfluges scheidet aus, da bei dieser Bearbeitungsmethode die Arbeitstiefe von 20 cm nicht garantiert werden kann. Tiefere Bearbeitungen führen zu ungewollten Bodendurchmischung und die Gefahr Kampfmittel in tieferen Bearbeitungshorizonten hoch zu befördern. Ebenfalls scheidet der Einsatz einer schweren Fräse aus. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur von Wundstreifen und Brandschutzschneisen und -streifen. Die zu bearbeitenden Flächen sind abgesucht und zur Bearbeitung freigegeben, allerdings nicht geräumt und wurden in den zurückliegenden Jahren bereits maschinell gepflegt. Alle Aufträge werden ausgehend einer Jahresplanung auf Basis von konkreten Einzelabrufen durch den Revierleiter beauftragt. Der konkrete Bearbeitungstermin wird mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen zwischen dem zuständigen Revierleiter und dem ausführenden Unternehmen vereinbart. Da der Einsatz stark Witterungsabhängig ist, kann sich der konkrete Arbeitsbeginn verschieben und ist unmittelbar mit dem Revierleiter abzustimmen. Es besteht kein Mindestmengenanspruch für einen jeweiligen Arbeitsort/-tag. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abrechnungseinheiten stellen die maximal erwartete Menge dar. Die erwartete Gesamtmindestmenge (Anteil, z.B. i.H. von 66 %) stellt die garantierte jährliche Mindestabnahme dar. Der Abruf der verbleibenden optionalen Menge (Anteil i.H. von 34 %) ist unverbindlich. Der geschätzte Auftragswert beträgt jährlich 26.725,00 € netto.

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Weitere Informationen befinden sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

Eignungsanforderungen

  • Bezug zum Formblatt: _Eigenerklärung_Eignung_VOEK_395-25 Nachweise zur Fachkunde: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825962&criteriaId=46875

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.