Frist abgelaufen
Busverkehrsleistungen im Linienbündel 7 Landkreis Ansbach
- Angebotsfrist
- 09.09.26, 13:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landratsamt Ansbach
- Ort
- Ansbach, Bayern
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Laufzeit
- 13.12.2026 – 31.07.2036
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Leistungsbeschreibung
Busverkehrsleistungen im Linienbündel 7
Lose (2)
- Hauptbereich
Busverkehrsleistungen im Linienbündel 7 Umfasst sind folgende Linien: 736 Ansbach – Weidenbach – Ornbau 737 Ornbau – Weidenbach – Burgoberbach – Herrieden 738 Sachsen – Merkendorf – Triesdorf – Wolframs-Eschenbach – Mitteleschenbach 739 Ansbach – Burgoberbach – Bechhofen – Arberg – Wassertrüdingen
- Losbeschreibung
Busverkehrsleistungen im Linienbündel 7 Umfasst sind folgende Linien: 802 Bechhofen - Wieseth - Burk - Dentlein a.F. - Feuchtwangen 803 Ansbach – Herrieden – Bechhofen 804 Herrieden – Aurach – Feuchtwangen 822 Herrieden – Bechhofen – Wieseth – Dentlein a. F.
Eignungsanforderungen
- Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell …
- Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden …
- Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sienachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem …
- Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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