Frist abgelaufen

Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von chemisch-toxikologischen Untersuchungen und forensischen Begutachtungen von Blut- und Urinproben für die Polizei NRW

Angebotsfrist
31.03.26, 12:00 Uhr
Auftraggeber
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Ort
Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
14.03.2026
Laufzeit
24 Monate
Verfahren
Offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen über chemisch-toxikologische Untersuchungen sowie forensische Begutachtungen von Blut- und Urinproben auf Alkohol oder andere, allein oder im Zusammenwirken mit Alkohol auf das Zentralnervensystem wirkende Stoffe (Medikamente, Drogen) in sechs (Gebiets-) Losen zu vergeben. Die Aufteilung der Gebietslose erfolgt wie in den Ziffern 2.1 bis 2.6 des Kapitel B, Leistungsbeschreibung und in der Bekanntmachung dargestellt. Für die Justiz Nordrhein-Westfalen besteht zudem die gleichzeitige Möglichkeit aus jeder Rahmenvereinbarung ebenfalls Leistungen abzurufen. Die Aufteilung der Lose und Zuordnung der Polizeibehörden orientieren sich an der Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen (KHSt-VO).

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Bieter lediglich auf maximal zwei der sechs Gebietslose anbieten darf. Die Möglichkeit Bietergemeinschaften zu bilden ist gegeben. Jeder Bieter kann aber insgesamt nur auf zwei Gebietslose anbieten, gleichgültig ob alleine oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Beschränkung, maximal auf zwei Lose zu bieten, ebenfalls Bieter miteinschließt, welche zum selben Unternehmen bzw. übergeordneten Organisationsstruktur zu zählen sind (z.B. Unternehmensgruppe, Muttergesellschaft, Holding, Dachverband, Franchise-Systeme o.ä.). Entsprechende Angaben zur Unternehmensstruktur sind in Anlage D-02 (Vordruck) zu tätigen. Lose Kooperationen oder Netzwerke (z.B. Einkaufsgemeinschaften, wissenschaftliche Kooperationen) sind von dieser Regel nicht betroffen.

Lose (6)

  1. Köln

    Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat): Blutalkoholbestimmungen: 748 Stück Untersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 520 Stück Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 130 Stück

  2. Düsseldorf

    Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat): Blutalkoholbestimmungen: 543 Stück Untersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 686 Stück Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 49 Stück

  3. Dortmund

    Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat): Blutalkoholbestimmungen: 572 Stück Untersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 507 Stück Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 143 Stück

  4. Essen

    Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat): Blutalkoholbestimmungen: 429 Stück Untersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 481 Stück Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 72 Stück

  5. Bielefeld

    Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat): Blutalkoholbestimmungen: 897 Stück Untersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 676 Stück Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 49 Stück

  6. Münster

    Kalkulationsgrundlage (geschätzter Umfang im Monat): Blutalkoholbestimmungen: 728 Stück Untersuchung auf Substanzen gemäß § 24a StVG (klassische Missbrauchsdrogen 702 Stück Umfassende Screenings auf Medikamente und andere berauschende Mittel (z.B. in Fällen gemäß § 316 StGB) 49 Stück

Eignungsanforderungen

  • Akkreditierung als forensisches Laboratorium (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU
  • Qualifikation als forensischer Toxikologe (GTFCh) oder als forensischer Chemiker (GTFCh) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU
  • Verantwortlicher Gutachter (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.