Frist abgelaufen
Rückbau- und Abbrucharbeiten: Schadstoffsanierung in der Stadtbahnebene am U-Bhf. Berliner Platz in Essen
- Angebotsfrist
- 20.04.26, 11:00 Uhr
- Auftraggeber
- Ruhrbahn GmbH
- Ort
- Essen, Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- Laufzeit
- 22.06.2026 – 01.09.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Schadstoffsanierung im U-Bahnhof
Leistungsbeschreibung
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind Schadstoffsanierungsarbeiten erforderlich. Gegenstand der Vergabe sind unter anderem umfassende Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die fachgerechte Demontage und Entsorgung von Fliesenwänden im Gleisbereich und der abgehangenen Paneeldecken oberhalb des Bahnsteigs. Die Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten finden auf der Bahnsteigebene -2 und den dazugehörigen Betriebsräumen am U-Bf. Berliner Platz statt. Beide Bauteile, sowohl die Fliesenwände als auch die Paneeldecke, beinhalten schadstoffhaltige Materialien, welche fachgerecht unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen entfernt werden müssen. Das Sanierungsziel ist die rückstandslose Demontage der jeweiligen Schadstoffe gemäß den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (künstliche Mineralfasern).
Die Fliesenwände im Gleisbereich sind auf einer Unterkonstruktion aus asbesthaltigen Faserzementfaserplatten montiert. Die asbesthaltigen Bauteile sind gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) unter Anwendung von emissionsarmen Verfahren in abgeschotteten Schwarz-Weiß-Bereichen zurückzubauen. Hierzu sind entsprechende Arbeitsbereiche mit vollständiger Schleusentechnik einzurichten, bestehend aus vierkammerigen Personenschleusen und zweikammerigen Materialschleusen. Sämtliche Nebenleistungen, wie z. B. Abschottungen, Unterdruckhaltung, Luftführung, Messtechnik sowie Entsorgungslogistik, sind Bestandteil der Leistung.
Prallel hierzu erfolgt die Demontage und Entsorgung der Paneeldecke oberhalb des Bahnsteigbereiches. Die darin enthaltenen Dämmwollmatten bestehen aus künstlichen Mineralfasern (kurz KMF), welche gem. TRGS 521 ebenfalls als Gefahrstoff einzustufen sind.
Auch hier ist eine fachgerechte Demontage sowie eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.
Die beiden Sanierungsbereiche (Fliesenwände/Paneeldecke) sind zeitgleich zu bearbeiten. Geplant ist die Schadstoffsanierung getrennt nach den Gleisbereichen durchzuführen und parallel im Pilgerschrittverfahren Bereiche des Bahnsteiges abzutrennen und die Decke zu demontieren.
Zudem ist in den vier Betriebsräumen unterhalb der Treppenanlagen auf der Bahnsteigebene asbesthaltiger Wandputz vorhanden, welcher gleichermaßen Teil dieser Rückbaumaßnahme ist.
Die Arbeiten erfolgen unter Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen einschließlich Personen- und Materialschleusen sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen (u. a. Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen, Gerüste, Hilfskonstruktionen).
Zur Durchführung der Asbestsanierung wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Die Schadstoffsanierung (Fliesenwände/Paneeldecke) ist zwingend innerhalb der achtwöchigen Sperrzeit fertigzustellen. Eine Verlängerung oder Verschiebung dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
Um das Arbeitspensum innerhalb der Sperrzeit von acht Wochen absolvieren zu können, sind die Arbeiten in einem Mehrschichtbetrieb mit einer täglichen Arbeitszeit von mindestens 16 Stunden zu kalkulieren und anzubieten. Während der Sperrung ist grundsätzlich ein 24-Stunden-Arbeitsbetrieb im Bahnhof möglich. Für jeden Sanierungsbereich ist eine Personalstärke von jeweils mindestens drei bis fünf qualifizierten Mitarbeitenden gleichzeitig einzuplanen und zu kalkulieren.
Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungsanforderungen
- Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“, „Maßnahmen zur Sicherstellung …
- Die unter diesem Abschnitt „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte. Von dem Bieter ist ein Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen …
- Die unter diesem Abschnitt „Referenzen zu bestimmten Arbeiten“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte. Zum Nachweis der Referenzen ist das Formblatt A-6 "Referenzen" zu verwenden. Es ist ein [1] …
- Die unter diesem Abschnitt „Maßnahmen zur Sicherung der Qualität“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte. 1. Der Bieter hat zu bestätigen, dass er für die Durchführung von Abbruch-, Sanierungs- und …
- Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formblatt A-2 „Verzeichnis Unterauftragnehmer“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.