Open-House-Verfahren Vertrag nach § 31 Abs. 1 und 1a SGB V über die Versorgung mit Verbandmitteln
- Angebotsfrist
- 08.02.2030, 09:00 Uhr
- Auftraggeber
- IKK Südwest
- Ort
- in den Vergabeunterlagen aufgeführt, Saarland
- Veröffentlicht
- 15.02.2023
Leistungsbeschreibung
Die IKK Südwest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Leistungserbringern Verträge über die Versorgung mit Verbandmitteln zu schließen. Es besteht die Absicht, eine einheitliche, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung mit Verbandmitteln zu gewährleisten. Dem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell).Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste mögliche Vertragsbeginn ist der 10.02.2023 Tag nach Veröffentlichung. (Vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer II.2.4.).
Optionen/Verlängerung: Da es sich vorliegend um ein open-house-Verfahren handelt, gibt es keine Qualitäts- oder Preis-/Kostenkriterien (Zuschlagskriterien). Eventuelle anderslautende Angaben in dieser Bekanntmachung sind den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet und nicht zutreffend.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quellen: TED, 95154-2023. Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.