Frist abgelaufen

Ausschreibung der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Angebotsfrist
07.09.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Gemeinde Henstedt-Ulzburg, die Bürgermeisterin
Ort
Henstedt-Ulzburg, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht
06.08.2026
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2029
Verfahren
Offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg schreibt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV die Vergabe von kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen aus. Gegenstand der Beschaffung ist der umfassende Versicherungsschutz, welcher für die Gebäudeversicherung die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sowie für die Inventarversicherung die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl/Vandalismus umfasst, sowie sonstige in den Versicherungsbedingungen beschriebene Gefahren.

Eignungsanforderungen

  • ACHTUNG: Die vorgenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. Richtige Bezeichnung des Eignungskriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Einkauf von Versicherungsschutz. Bieter kann unabhängig von …
  • ACHTUNG: Die vorgenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. Richtige Bezeichnung des Eignungskriteriums: Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von …
  • ACHTUNG: Die vorgenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. Richtige Bezeichnung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Mindestanforderung Rückversicherungsschutz Als Mindestanforderung für die Eignung hat der Bieter …
  • ACHTUNG: Die vorgenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. Richtige Bezeichnung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Bonität und Finanzkraft Als Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.