Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG

Angebotsfrist
31.08.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Ort
Dresden, Sachsen
Veröffentlicht
02.08.2026
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2030
Verfahren
Offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG

Lose (3)

  1. Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen

    Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen …

  2. Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen

    Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen …

  3. Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen

    Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen …

Eignungsanforderungen

  • - Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 AÜG: Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bieter als geeignet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG verfügen. Die Erlaubnis ist als Scan mit dem Angebot einzureichen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern behält sich die Auftraggeberin vor, vor Erteilung des Zuschlages …
  • - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 6-1 der Bewerbungsbedingungen)
  • - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6-2 der Bewerbungsbedingungen): Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein …
  • - Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 6-3 der Bewerbungsbedingungen).
  • - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 6-5 der Bewerbungsbedingungen): Die Auftraggeberin erkennt nur solche Bieter als geeignet an, die unter Verwendung der Anlage 6-5 der Bewerbungsbedingungen erklären, dass Sie entweder bereits bei Angebotsabgabe über eine Haftpflichtversicherung im Sinne des § 13 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung verfügen und diese (oder eine gleichwertige) im …
  • - Benennung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe unter Verwendung der Anlage 6-4 der Bewerbungsbedingungen: Die Auftraggeberin erkennt nur solche Bieter als geeignet an, die unter Verwendung der Anlage 6-4 der Bewerbungsbedingungen erklären, dass sie wenigstens ein Referenzprojekt vorweisen können, dass mit dem jeweils angebotenen Los nach Art und Umfang vergleichbar ist, für das …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.