Frist abgelaufen

Rechtsfragen der Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung

Angebotsfrist
24.08.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Bundesamt für Naturschutz
Ort
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
27.07.2026
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung

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Leistungsbeschreibung

In dem Vorhaben werden ad hoc aufkommenden Rechtsfragen rechtswissenschaftlich bearbeitet, die aus der Durchführung der europäischen Wiederherstellungsverordnung, der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans, der begleitenden nationalen Rechtssetzung und Schnittmengen mit der Identifizierung, Entwicklung und Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen ergeben. Die Beratung erfolgt anlassbezogen und dient der kurzfristigen fachlich-juristischen Unterstützung bei auftretenden Einzel- und Abstimmungsfragen. Weit überwiegend sind diese Fragen dem Umwelt- und Planungsrechts zuzuordnen. Zudem wird ein Leitfaden zu Art. 4 W-VO als praxisorientiertes Referenzwerk erstellt, das die komplexen Vorgaben des Art. 4 W-VO in verständlicher Art und Weise so aufbereitet, dass sowohl juristische Fachanwender*innen als auch fachfremde Stakeholder*innen die Implikationen für ihr Handeln unmittelbar ableiten können. Ziel ist, dass der Leitfaden bei der Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von den Beteiligten unmittelbar herangezogen werden kann, indem er wesentliche Rechtsfragen klärt und dadurch zur Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit beiträgt. Ergänzend wird ein Begleitkreis organisiert, welcher der Rückkoppelung des Leitfadens mit ausgewählten Personen der Wissenschaft, Verwaltung und Praxis dient. Als Option ist eine weitere, kürzere Handreichung zur Durchführung der W-VO mit ausgewählten Praxisbeispielen zu erstellen, deren konkreter Inhalt noch festzulegen ist. Als Beispiel könnte eine Handreichung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft zu Art. 4, 11 und 12 W-VO in Betracht kommen.

Eignungsanforderungen

  • https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=878700&criteriaId=50490

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.