Frist abgelaufen
Grundhafter Ausbau Knochstraße in Saalfeld/Saale - Planungsleistungen HOAI 2021 §§ 43, 47, 55 + Besondere Leistungen
- Teilnahmefrist
- 31.08.26, 15:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Saalfeld/Saale
- Ort
- Saalfeld / Saale, Thüringen
- Veröffentlicht
- 01.08.2026
- Geschätzter Auftragswert
- 500.000 €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Saalfeld/Saale beabsichtigt den grundhaften Ausbau der Knochstraße, beginnend am Kreuzungsbereich Knochstraße/Helenenstraße/Grüne Mitte bis östlich des Kreuzungsbereichs Knochstraße/Reschwitzer Straße/Tiefer Weg. Die geplante Ausbaulänge beträgt ca. 750 m. Die Baumaßnahme ist als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem ZWA Saalfeld-Rudolstadt und der Saalfeder Energienetze geplant. Durch den ZWA Saalfeld-Rudolstadt werden im Zuge der Baumaßnahme sowohl Mischwasserkanäle als auch die Trinkwasserleitungen einschließlich der Hausanschlussleitungen erneuert. Die Saalfeder Energienetze GmbH beabsichtigt die partielle Erneuerung der Gasleitungen, den Rückbau der ELT-Freileitungen, die Neuverlegung von Erdkabeln sowie die Erneuerung alter Hauanschlüsse. Parallel zum geplanten Straßenausbau ist seitens der Stadt Saalfeld/Saale geplant, die Köditzbachverrohrung, die die Knochstraße nördlich des Einmündungsbereichs Knochstraße/Brucknerstraße quert, zu erneuern. Die Knochstraße ist eine verkehrswichtige innerörtliche Straße. Sie trägt im Straßennetz der Stadt Saalfeld/Saale den Charakter einer angebauten Hauptverkehrsstraße. Darüberhinaus verkehrt in der Knochstraße Linienbusverkehr der KomBus GmbH. Im Bestand schwanken die Fahrbahnbreiten im Planungsbereich zwischen minimal 6,00 m und maximal 6,80 m. Die Verkehrsraumbreiten liegen zwischen minimal 10,20 m und maximal 12,80 m. Im Bestand ist die Fahrbahn mit Granitbordsteinen mit unterschiedlichen Anschlaghöhen eingefasst. Die Fahrbahn ist mit Bitumen befestigt. Die beidseitig geführten Gehweganlagen sind tlw. mit Bitumen und tlw. mit Betonpflaster befestigt. Die Zufahrten zu den Grundstücken wurden überwiegend mit Bitumen und tlw. mit Granitkleinpflaster befestigt. Das Parken ist am östlichen Fahrbahnrand im Abschnitt Einmündung Helenenstraße bis Einmündung Brunnenstraße unter Mitbenutzung des östlichen Gehweges gestattet. Das Querprofil der Straße weist überwiegend ein Dachprofil auf. Die Straßenentwässerung erfolgt über beidseitig an den Straßenrändern angeordnete Straßeneinläufe. Die Straßeneinläufe sind an das Mischwasserkanalsystem des ZWA Saalfeld-Rudolstadt angeschlossen. Im Baufeldbereich ist eine einseitige Straßenbeleuchtungsanlage vorhanden. Die Standorte befinden sich im Bereich der Hinterkante des östlichen Gehweges. Die Straße weist im geplanten Ausbaubereich eine Vielzahl von Schadstellen mit Längs-, Quer- und Netzrissen auf. Partiell sind Verformungen der Asphaltbefestigung, insbesondere in den Randbereichen, erkennbar. Fahrbahnentwässerungsanlagen sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden und in einem schlechten baulichen Zustand. Die Gehwege weisen teilweise erhebliche Unebenheiten auf. Nördlich des Einmündungsbereichs Knochstraße/Brucknerstraße quert als Gewässer II. Ordnung der Köditzbach die Knochstraße. Die vorhandene Köditzbachverrohrung weist einen schlechten baulichen Zustand auf und ist mit unterschiedlichen Querschnittsabmessungen hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert. Im Zuge des geplanten Straßenausbaus ist deshalb die Erneuerung der Köditzbachverrohrung im Baufeldbereich erforderlich und geplant. Für den grundhaften Ausbau der Knochstraße ist eine einheitlich Fahrbahnbreite von 7,00 m geplant. Mit dieser Festlegung wird berücksichtigt, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet. Die Anordnung eines separat geführten Radweges ist aufgrund der zu geringen Raumbreiten nicht möglich. Im Bestand befinden sich im Bereich der Gaststätte "Am Köditzbrunnen" zwei Bushaltestellen (stadteinwärts bzw. stadtauswärts). Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme ist die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestellen vorgesehen. Der Fahrbahnoberbau erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus RStO 12/24. Gemäß der vorliegenden Entwurfssituation (Verbindungsstraße, örtliche Einfahrtsstraße - HS III, HS IV), der Verkehrsbelastung und des Busverkehrs wird die Knochstraße in die Belastungsklasse 3,2 nach RASt eingeordnet. Die Maßnahme soll in …
Eignungsanforderungen
- Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz - das jährliche Gesamthonorar - für entsprechende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren)
- Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) - konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten zehn Jahren): Bezeichnung der Baumaßnahme, Angabe des Ausführungszeitraums (von- bis), Kosten / Baukosten gemäß DIN 276 (brutto), der erbrachten Leistungsphasen, der Größenordnung (Bruttogrundrissfläche BGF), des Projektleiters sowie des Auftraggebers …
- - Auskunft nach § 46 (3) Nr. 2 VgV (Eigenerklärung) - Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung und Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen, Anzahl vergleichbarer Projekte, - Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen) - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den …
- Objektplanung Verkehrsanlagen - § 75 Abs. 2 VgV - Berufsstand der Ingenieure, Fachgebiet Straßenbau/Verkehrsanlagen, - Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden. Objektplanung Ingenieurbauwerke - § 75 Abs. 2 VgV - Berufsstand der Ingenieure, Fachgebiet Ingenieurbauwerke, - Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden. …
- - Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen) - Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben zur CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen) - Angaben nach § 46 (3) Nr. 9 VgV (Eigenerklärungen) - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Angaben nach § 46 (3) Nr. …
- Mindeststandard: Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 3,00 Mio EUR für Personenschäden sowie 1,00 Mio EUR für sonstige Schäden. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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